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Höhere Beiträge für energetische Gebäudehüllen-Sanierung und attraktive Beratungsangebote

Fördermodell 2021

(AfU/i) Mit dem Ja zur kantonalen Vorlage zum Gegenvorschlag des Kantonsrats zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» stehen für das Jahr 2021 deutlich mehr Mittel für Beiträge an die Gebäudemodernisierung und den Ersatz von fossilen Heizungen zur Verfügung. Der Regierungsrat hat deshalb das Fördermodell 2021 angepasst und die Beiträge für die Gebäudedämmung und den Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien deutlich angehoben.

Um die Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes zu erreichen, spielt der Gebäudebereich eine wichtige Rolle. Viele Gebäude sind immer noch ungenügend gedämmt und werden mit Öl oder Erdgas beheizt. Es besteht ein erhebliches Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion der CO2-Emissionen. Die Gebäude sind für rund ein Drittel der klimaschädlichen CO2-Emissionen verantwortlich. Mit den zusätzlichen Mitteln wird der Anreiz für eine Gebäudesanierung deutlich gesteigert.

Die Beiträge an die Sanierung der Gebäudehülle werden verdoppelt, nämlich von 40 auf 80 Franken pro Quadratmeter Dämmfläche. Damit erhofft sich der Regierungsrat eine Beschleunigung der Sanierungsrate. Die Beiträge an den Ersatz von Öl-, Erdgas- und Elektroheizungen durch ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien werden ebenfalls deutlich angehoben. Dadurch sind die erneuerbaren Heizsysteme in der Regel auch wirtschaftlicher als fossile Heizsysteme. Wird zum Beispiel eine Ölheizung bei einem Einfamilienhaus von 10 kW Leistung durch eine Luft-Wasserwärmepumpe ersetzt, beträgt der Förderbeitrag neu 6000 Franken.

Attraktive Energieberatungsangebote
Der Kanton Schwyz unterstützt Gebäudebesitzer mit umfassenden Beratungsangeboten bei energetischen Gebäudesanierungen und auch auf dem Weg in eine fossilfreie Zukunft rund um den Ersatz der Heizung. Akkreditierte unabhängige Energieberater geben Auskunft über Themen wie:

  • Massnahmen für eine bessere Gebäudehüllendämmung
  • Optionen für einen Heizungsersatz mit alternativen Energien
  • Unterstützungsbeiträge
  • Bewilligungen und gesetzliche Anforderungen

Der Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK-Plus) wird für ein Einfamilienhaus mit 800 Franken und für ein Mehrfamilienhaus mit 1100 Franken unterstützt. Für eine Impulsberatung betreffend Heizungsersatz werden 500 Franken vergütet.

Umfassende Informationen zum kantonalen Förderprogramm sind ab 11. Januar 2021 unter www.energie.sz.ch/förderprogramm zu finden. Gebäude-Eigentümer werden ermuntert, von den Angeboten Gebrauch zu machen.

Umweltdepartement

Dokumentation: Übersicht Förderprogramm Energie 2021

Auskunft: Amt für Umwelt und Energie, Arthur Nauer, Abteilung Energie und Klima, Telefon 041 819 15 55 (erreichbar: 09.30 bis 11.30 Uhr)


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