Baugesuche mit "eBau" elektronisch einreichen
Seit dem 1. Mai 2019 in zehn Gemeinden Realität – in weiteren Gemeinden ab dem 1. Oktober 2021
(VD/i) Die jährlich über 2000 Baugesuche im Kanton Schwyz werden in Zukunft nicht mehr auf Papier eingereicht und bearbeitet, sondern über die digitale Baubewilligungsplattform «eBau». In zehn Gemeinden wird das bereits seit dem 1. Mai 2019 erfolgreich praktiziert. Weitere Gemeinden starten am 1. Oktober 2021 mit «eBau».
Das neue webbasierte System «eBau» bietet allen am Baubewilligungsprozess beteiligten Stellen schnellere, wirtschaftlichere und transparentere Arbeitsschritte. Mit der Einführung des neuen «eBau»-Bürgerportals fallen die bestehenden Baugesuchsformulare des Kantons weg. Zukünftig soll in allen Gemeinden nur noch das elektronische Formular zur Anwendung kommen. Die neue elektronische Eingabe ist mit einer logischen Nutzerführung ausgestattet, mit dem Ziel, die Baueingabe zu vereinfachen und zu verschlanken. Die Lokalisierung des Bauvorhabens erfolgt unter Einbezug von Geodaten und die Bauprojektpläne werden in elektronischer Form in den Baugesuchsantrag eingegeben.
Seit dem 1. Mai 2019 werden die Baugesuche in den Gemeinden Alpthal, Galgenen, Innerthal, Lauerz, Muothathal, Oberiberg, Riemenstalden, Rothenthurm, Steinen und Steinerberg elektronisch über das benutzerfreundliche Bürgerportal «eBau» eingereicht. Die Erfahrungen zeigen, dass «eBau» gut und stabil funktioniert sowie eine bereits anerkannte Dienstleistung für Architekten, Planer, Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger bedeutet. In den weiteren Gemeinden des Kantons erfolgt die Einführung ab dem 1. Oktober 2021. Die unterschiedlichen Einführungen von «eBau» hängen mit dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) zusammen. Derzeit wird «eBau» mit dem sogenannten GWR-Modul erweitert, damit ab 1. Oktober 2021 relevante GWR-Daten direkt und möglichst automatisch über das kantonale System eingegeben und auch in das GWR des Bundes übernommen werden können. Bei den Gemeinden, die heute noch nicht mit «eBau» arbeiten, werden die GWR-Daten bereits heute automatisch eingegeben. Diese Dienstleistung wird ab dem 1. Oktober 2021 auch mit der kantonalen «eBau»-Plattform möglich sein und die Gemeinden in ihrer Arbeit unterstützten.
Für einzelne Gemeinden bestehen derzeit noch offene Fragen, wie die Kompatibilität zwischen der kantonalen «eBau»-Plattform und den verschiedenen, kommunalen Bauverwaltungs- und Geschäftsverwaltungsprogrammen künftig aussehen wird. Die Thematik wird in den nächsten Wochen zwischen dem Volkswirtschaftsdepartement und den betreffenden Gemeinden beraten, um eine möglichst optimale Lösung zu finden.
Im Endausbau können mit «eBau» alle benötigten Daten digital übermittelt werden, der ganze Baubewilligungsprozess soll von der Eingabe bis hin zur Baubewilligung nur noch elektronisch erfolgen. Mit der neuen «eBau»-Plattform lassen sich einerseits Aufwendungen und Kosten bei Privaten, Gemeinden und Kanton einsparen und anderseits erfüllt der Kanton mit der Einführung von «eBau» einen weiteren Schritt hin zur Digitalisierung. Weitere Informationen und das Login für das Einreichen der Baugesuche sind unter https://www.sz.ch/ebau-info abrufbar.
Volkswirtschaftsdepartement
Auskunft: Thomas Huwyler, Amt für Raumentwicklung, Amtsvorsteher, Telefon 041 819 20 05