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Anpassung der Regelung der Ersatzabgabe im Notfalldienst

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Departement des Innern ermächtigt, einen Entwurf für eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes betreffend Anpassung der Regelung der Ersatzabgabe im Notfalldienst in die Vernehmlassung zu schicken.

Das Departement des Innern eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren für eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. Hauptanliegen der vorliegenden Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ist eine Flexibilisierung der Höhe der Ersatzabgabe im ärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienst. Neu soll die Höhe der Ersatzabgabe besser dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden können. Dazu soll dem Regierungsrat die Kompetenz zur Herabsetzung oder Anhebung der Ersatzabgabe auf Antrag bzw. von Amtes wegen nach Anhörung der zuständigen Organisation für den Notfalldienst übertragen werden. Mit dieser Anpassung wird das Anliegen der als Postulat erheblich erklärten Motion M 13/19 «Für eine notwendige Anpassung der Ersatzabgabe im ärztlichen Notfalldienst» der Kantonsräte Antoine Chaix, Simon Stäuble, Markus Ming, Robert Gisler und Roman Bürgi erfüllt. Zudem soll die Regelung bezüglich der individuellen Kürzung der Ersatzabgabe bei jährlichen Einkommen unter Fr. 80 000.-- auf Gesuch der zur Ersatzabgabe verpflichteten Person differenzierter und damit gerechter ausfallen. Gleichzeitig soll sich das massgebende Einkommen nicht wie heute auf das Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit am Patienten beschränken, sondern alle unter eine Berufsausübung fallenden medizinalberuflichen Tätigkeiten umfassen. Die Inkraftsetzung der Anpassungen ist auf den 1. Januar 2024 vorgesehen.

Das Departement des Innern eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, das bis 26. August 2022 dauert. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.sz.ch/vernehmlassung verfügbar.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Departement des Innern, Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Tel. 041 819 16 65, Mittwoch, 18. Mai 2022, 11 bis 12 Uhr


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