Navigieren im Kanton Schwyz

Motorfahrzeugsteuer für Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb soll gesenkt werden

Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben

(Stk/i) Die Anzahl an Erstinverkehrssetzungen von Personenwagen mit emissionsfreiem Antrieb ist jüngst stark angestiegen und hat erstmals eine repräsentative Auswertung hinsichtlich ihrer Verkehrssteuerbelastung zugelassen. Dabei stellte sich heraus, dass für diese Fahrzeuge im Gesamtvergleich ein übermässiger steuerlicher Nachteil besteht. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Anpassung der Bemessungsgrundlagen vor, welche er nun bei den Parteien und interessierten Verbänden bis zum 5. Dezember 2022 in die Vernehmlassung gegeben hat.

Personenwagen mit emissionsfreiem Antrieb (rein batterieelektrische und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge) verzeichnen bei den Neuimmatrikulationen einen (unerwartet) starken Anstieg. Bei den Personenwagen betrug der Anteil solcher Fahrzeuge im vierten Quartal 2021 im Kanton Schwyz bereits stolze 20.5 %. Per Stichtag 13. Juli 2022 waren im Kanton Schwyz 2346 Personenwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb zugelassen.

Eliminierung steuerlicher Nachteil
Eine Auswertung hat gezeigt, dass die durchschnittliche Motorleistung von Elektrofahrzeugen deutlich über dem Durchschnitt der restlichen Fahrzeuge liegt und somit auch die Steuerbelastung entsprechend höher ist. So liegt die durchschnittliche Jahressteuer der rund 106 000 im Kanton Schwyz registrierten Personenwagen bei Fr. 402.50 pro Fahrzeug. Bei den Elektrofahrzeugen allein beträgt die durchschnittliche Jahressteuer hingegen Fr. 648.50 pro Fahrzeug. Diese Differenz ergibt sich, weil im geltenden Recht die Motorleistung die Hauptbemessungsgrundlage für die Steuererhebung bei den leichten und schweren Personenwagen, leichten Motorwagen und Kleinbussen darstellt. Damit erweist sich der geltende Bemessungsgrundsatz nur noch teilweise als sachgerecht und setzt auch keine zusätzlichen Anreize zum Einsatz energie- und umwelteffizienter Fahrzeuge.

Neue Gewichtung der Bemessungsgrundlagen
Die Gesetzesrevision sieht vor, die heutigen Bemessungsgrundlagen Leistung und Gesamtgewicht beizubehalten. Bei leichten und schweren Personenwagen, leichten Motorwagen und Kleinbussen mit emissionsfreiem Antrieb soll das Gesamtgewicht jedoch eine höhere Gewichtung bekommen. Damit reduziert sich die durchschnittliche Jahressteuer von Fr. 648.50 auf Fr. 379.--, was einer Senkung von 41.5 % entspricht. Mit dieser Anpassung der Bemessungsgrundlagen kann die heute durchschnittlich höhere Besteuerung der Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb eliminiert und ein zusätzlicher Anreiz zum Einsatz von CO2-emissionfreien Fahrzeugen geschaffen werden.

Staatskanzlei
Information

Die ausführlichen Vernehmlassungsunterlagen sind zu finden unter www.sz.ch/vernehmlassung

Auskunft: Landammann André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, Telefon 041 819 25 00


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken