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Beitritt Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung

Regelung kantonale Mindestbeiträge für ärztliche Weiterbildung an Spitälern

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Beitritt zur Interkantonalen Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung im Bereich der ärztlichen Weiterbildung.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für einen Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV). Im Rahmen der WFV verpflichten sich die Kantone, den Spitälern auf ihrem Kantonsgebiet für die Leistungen in der ärztlichen Weiterbildung einen jährlichen Pauschalbetrag pro Assistenzarzt bzw. -ärztin von mindestens Fr. 15 000.-- auszurichten.

Gleichzeitig findet ein finanzieller Ausgleich zwischen den Kantonen statt: Kantone mit Universitäts- und grossen Zentrumsspitälern (ZH, BE, BS, VD, SG und GE) werden aufgrund der Grösse der Spitäler überproportional mit Ausbildungsleistungen belastet und erhalten deshalb basierend auf der Bevölkerungszahl Zahlungen aus einem neu zu schaffenden Ausgleichstopf. Damit zahlen Kantone, deren Spitäler weniger Ärzte bzw. Ärztinnen ausbilden, einen Beitrag an andere Kantone mit höheren Ausbildungsleistungen.

Der Kanton Schwyz richtet bereits jährlich rund 3 Mio. Franken an die Aus- und Weiterbildungsleistungen der innerkantonalen Spitäler aus. Davon sind rund 1.2 Mio. Franken für die Weiterbildung von Assistenzärzten und -ärztinnen bestimmt. Nach dem Beitritt zur WFV wird der Kanton Schwyz jährlich gesamthaft rund 5.3 Mio. Franken an die Aus- und Weiterbildung in den Spitälern zahlen; davon wird ein Betrag von rund 2.2 Mio. Franken in den Ausgleichstopf fällig. Der Beitritt ist für den Ausgleich ab dem Jahr 2024 geplant.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Departement des Innern, Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher, Tel. 041 819 16 65, Donnerstag, 29. September 2022, 10 bis 12 Uhr


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