Cleveres Energiesparen durch Begrenzung von Lichtverschmutzung
Neue Richtlinie des Bundes
(AfU/i) Seit Oktober 2021 gibt es die neue Richtlinie «Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen» des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Zweck dieser Richtlinie ist es, Lichtemissionen, konkret Streulicht, im Aussenraum zu begrenzen und Menschen, Tiere sowie Pflanzen zu schützen. Zudem kann durch ein optimales Umsetzen dieser Richtlinie auch der Energiebedarf reduziert werden.
Auswirkungen auf Mensch und Natur
Übermässiges künstliches Licht beeinträchtigt nicht nur die natürliche Nachtlandschaft, sondern kann auch das Leben vieler Pflanzen- oder Tierarten und den Menschen erheblich stören. Licht ist ein wichtiger Zeitgeber für viele biologische Prozesse. So kann künstliches Licht beim Menschen den Schlaf-Wach-Rhythmus verändern und in der Folge Schlafstörungen auslösen. Tagsüber können Blendungen den Menschen beeinträchtigen. Diese können von Sonnenlicht stammen, das an reflektierenden Elementen von Gebäuden gespiegelt wird. In der Natur verlieren Zugvögel ihre Orientierung und Insekten verbrennen an Lichtquellen. Nachtaktive Tiere können durch künstliches Licht in erhebliche Probleme geraten. Dadurch kann ihr Lebensraum zerschnitten, ihr Aktionsradius eingeschränkt und das Nahrungsangebot reduziert werden.
Empfehlungen der Bundesstelle
Ob öffentliche Beleuchtung oder Werbung, künstliches Licht ist heute überall. Das BAFU hat seine «Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen» aus dem Jahr 2005 aktualisiert und inhaltlich erweitert. Kernpunkt dieser Empfehlung ist ein 7-Punkte-Plan. Dieser regelt die Notwendigkeit, die Intensität/Helligkeit, die Lichtfarbe, die Platzierung, die Ausrichtung, die Steuerung und die Abschirmung einer Beleuchtung. Quellen von künstlichem Licht in der Umwelt sind zum Beispiel Beleuchtungen von Sportanlagen, Reklamen- sowie Strassenbeleuchtungen.
Energiesparen – wichtiger denn je
Die Themen Lichtemission und Energiesparen verlaufen «Hand in Hand». Durch eine optimale Lichtplanung mit den richtigen Lichtquellen kann der Stromverbrauch um mindestens 50% gesenkt und so kostbare Energie eingespart werden. Nachfolgend einige Tipps, mit welchen man rund um das Thema Licht, Energiesparen kann:
- Leuchtreklamen (Schaufenster) nur während den Öffnungszeiten einschalten;
- Energieeffiziente Leuchtmittel einsetzen (z.B. LED);
- Solarlampen nutzen;
- Wände und Decken hell streichen;
- Leuchtmittel regelmässig reinigen;
- Bewegungs und Präsenzmelder installieren;
- Wann immer möglich Tageslicht nutzen.
Aufgaben und Massnahmen der Behörden
Die neue Empfehlung gibt den Gemeinden und Bauherren Rahmenbedingungen im Umgang mit Licht im Aussenraum. Der 7-Punkte-Plan verhindert übermässige Lichtimmissionen auf Mensch, Tier und Umwelt. Anlagen, welche relevante Lichtimmissionen verursachen, unterstehen einer Bewilligungspflicht (Baubewilligung, Reklamebewilligung).
Umweltdepartement

Der Talkessel von Schwyz bei Nacht.
Auskunft: Peter Inhelder, Vorsteher Amt für Umwelt und Energie, Tel. 041 819 20 03 (erreichbar: 10.00 bis 11.30 Uhr)