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Teilrevision des Jagd- und Wildschutzgesetzes

Regierungsrat verabschiedet Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat hat nach erfolgter Vernehmlassung Bericht und Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzes (JWG) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Teilrevision regelt den Einsatz von Hunden auf der Hochwildjagd neu und stärkt den Vollzug. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung verzichtet der Regierungsrat auf eine gesetzliche Regelung zur Ausscheidung von Wildruhezonen.

Gemäss dem geltenden Jagd- und Wildschutzgesetz dürfen auf der Hochwildjagd alle Jagdhunde eingesetzt werden, die über eine Schweiss-, Ablege- und Gehorsamsprüfung verfügen. Mit einer vom Kantonsrat erheblich erklärten Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, dies zu ändern. Dementsprechend dürfen auf der Hochwildjagd neu nur noch Hunde des Schweisshundepikettdienstes und solche, die vom zuständigen Wildhüter als geeignet befunden wurden, eingesetzt werden.

Stärkung des Vollzugs
Seit Inkrafttreten des revidierten Jagd- und Wildschutzgesetzes im Jahr 2016 wurden diverse Schwierigkeiten beim Vollzug festgestellt. So waren beispielsweise Vorfälle wie der Abschuss von Tierarten, welche nicht der Jagdgesetzgebung unterstellt sind, nicht geregelt. Diese Vollzugsdefizite werden nun behoben.

Verzicht auf Wildruhezonen
Im Rahmen der Vernehmlassung wurde von verschiedenen Seiten der Verzicht auf eine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Ausscheidung von Wildruhezonen beantragt. Der Regierungsrat hat in seiner Vorlage an den Kantonsrat diesem Begehren entsprochen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Regierungsrat Sandro Patierno, Vorsteher Umweltdepartement, Tel. 041 819 21 00 (erreichbar: 10.00 bis 11.00 Uhr)


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