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Ausgabenbewilligungen für die Sanierung und den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 8 zwischen Lustnau und Biberegg, Sattel/Rothenthurm

Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unterstützt die regierungsrätliche Vorlage

(KR/i) Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unter der Leitung ihres neuen Präsidenten, Kantonsrat Willi Kälin, beantragt dem Kantonsrat, der Ausgabenbewilligung von 22.965 Mio. Franken für die Sanierung und den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 8 zwischen Lustnau und Biberegg, Sattel/Rothenthurm, zuzustimmen.

Die Hauptstrasse Nr. 8 (H8) ist die einzige leistungsfähige Strassenverkehrsverbindung zwischen Inner- und Ausserschwyz, daneben verbindet sie auch die beiden Nationalstrassen A4 (Anschluss Schwyz) und A3 (Anschluss Schindellegi).

Verbesserungen für den Langsamverkehr und behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen
Auf dem Abschnitt zwischen Lustnau und Biberegg weist die in die Jahre gekommene Strasse bauliche Schäden, eine ungenügende Verkehrssicherheit bei den Knoten und bei der Fussgängerführung, nicht behindertengerechte Bushaltestellen und eine nicht mehr zeitgemässe Veloführung auf, weshalb sie entsprechend saniert und ausgebaut werden soll. Der Projektperimeter umfasst eine effektive Baulänge von ca. 2220 Metern. Er beginnt bei der Brücke Underistrasse in der Gemeinde Sattel und endet kurz vor dem Ortseingang Rothenthurm.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird auf dem gesamten Abschnitt die Langsamverkehrsführung verbessert, indem die Strasse verbreitert wird, damit beidseitig ein 1.25 m bis 1.5 m breiter Velostreifen angebracht werden kann. Damit verfügt die H8 inskünftig auch zwischen Sattel und Rothenthurm beidseitig über durchgehende Velostreifen. Zusätzlich wird zwischen dem Restaurant Biberegg und der Überführung Biberegg einseitig ein 2.00 m breites Trottoir realisiert. Schliesslich werden in diesem Bereich beidseitige, behindertengerechte Bushaltebuchten erstellt.

Baulich werden der Belag, die Entwässerung und die Stützmauer Rohr/Underi instand gesetzt. Im Abschnitt entlang der Steineraa muss für die Fahrbahnverbreiterung talseitig eine Stützmauer erstellt werden.

Klare Unterstützung
Nachdem die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen über das Projekt anlässlich ihrer Sitzung vom 22. August 2024 detaillierte Informationen erhalten hatte, stellte sie sich einstimmig hinter die beantragte Ausgabenbewilligung von 22.965 Mio. Franken. Zu Diskussionen führte die Tatsache, dass ein beträchtlicher Teil der Kosten auf den Ausbau für den Langsamverkehr zurückzuführen ist. Um der neuen Veloweggesetzgebung gerecht zu werden und eine durchgehende Veloinfrastruktur auch im Hinblick auf die zukünftigen Bedürfnisse bereitstellen zu können, wurden die Sanierungs- und Ausbaukosten letztlich aber als gerechtfertigt erachtet.

Nach Genehmigung der Ausgabenbewilligung durch den Kantonsrat könnte, vorbehältlich eines Referendums, mit den Arbeiten im Sommer 2025 begonnen werden. Nach einer Bauzeit von insgesamt rund dreieinhalb Jahren könnte die sanierte Strasse voraussichtlich anfangs 2029 dem Verkehr übergeben werden.

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission


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