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Wolfs-Initiative – Kantonale Volksinitiative zum Schutz vor Grossraubtieren

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr lehnt die Initiative ab

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr beantragt dem Kantonsrat, die kantonale Initiative «Wolfs-Initiative – Volksinitiative zum Schutz vor Grossraubtieren» abzulehnen. Des Weiteren liess sich die Kommission über die Funktionsweise des kantonalen Richtplans informieren, dies anhand des touristischen Raumkonzepts sowie des Schiffsstationierungskonzepts.

Wolfs-Initiative
Die am 5. September 2023 eingereichte Wolfs-Initiative verlangt eine Ergänzung der Kantonsverfassung mit dem Text: «Der Kanton erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestandes ist verboten.» Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen, da sie aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung auf Bundesstufe keine Wirkung erzielen könne.

Anlässlich der Vorberatung durch die kantonsrätliche Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr (RUVEKO) fand eine intensive Diskussion zur Initiative statt. Die Gültigkeit der Initiative war dabei unbestritten. Landesstatthalter Sandro Patierno, Vorsteher des Umweltdepartements, führte aus, dass der Regierungsrat eine proaktive Regulierung von Wölfen zur Verhütung von Schäden klar befürworte. Die Forderungen der Initiative seien mit der Änderung des eidgenössischen Jagdgesetzes bereits erfüllt. Seit dem 1. Dezember 2023 dürften die Kantone unter definierten Bedingungen Wolfsrudel präventiv regulieren. Er wies darauf hin, dass die Bundesgesetzgebung den Kantonen keinen Spielraum für eine eigene Grossraubtierpolitik zulasse und sich auf dem Kantonsgebiet auch keine Wolfsrudel befinden.

Demgegenüber wurde vorgebracht, dass der Kanton Druck auf den Bund ausüben solle, damit keine weiteren Schäden durch Grossraubtiere verursacht werden. Der Kanton solle zudem innerhalb seines Hoheitsgebiets alles unternehmen, um Mensch und Tier vor dem Wolf zu schützen. Der Herdenschutz in den Alpen durch Herdenschutzhunde steht im Konflikt mit dem Tourismus. Zudem seien die Kosten für Herdenschutzhunde hoch. Die Zulassungshürden für weitere Hunderassen wurden jedoch gelockert. Weitere diskutierte Themen waren die Riss-Entschädigungen, das konkrete Vorgehen bei einem Wolfsabschuss, die positive Wirkung des Wolfes auf die Biodiversität und positive Effekte des Wolfs auf den Schutzwald sowie die Zukunft der Alpwirtschaft bei Wolfsaufkommen.

Mit der Schlussabstimmung wird dem Kantonsrat beantragt, die Initiative für gültig zu erklären aber die Initiative abzulehnen.

Kantonale Richtplanung
Im zweiten Teil der Sitzung liess sich die RUVEKO von Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher, Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements, und Thomas Huwyler, Vorsteher des Amts für Raumentwicklung, über den kantonalen Richtplan informieren. Beim kantonalen Richtplan handelt es sich um ein übergeordnetes Planungsinstrument, das alle wichtigen raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abstimmt. Es regelt die Zusammenarbeit in wichtigen Planungsfragen zwischen dem Bund und den Nachbarkantonen, dem Kanton und den Bezirken und Gemeinden. Der Richtplan ist für die Behörden verbindlich. Die Behörden haben ihre Vorhaben und weiteren Planungen gemäss den Festlegungen des Richtplans voranzutreiben. Nach einer allgemeinen Einleitung erhielt die RUVEKO einen konkreten Einblick in das in Erarbeitung befindliche Schiffsstationierungskonzept sowie das vom Regierungsrat verabschiedete touristische Raumkonzept.

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission


Samuel Lütolf
Präsident RUVEKO
+41 79 771 96 69


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