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Teilrevision des Gesetzes über die Landwirtschaft

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Das Landwirtschaftsgesetz wird revidiert. (Foto: Stefan Zürrer)

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Mit der Vorlage wird die Agrarpolitik 2022 des Bundes auf kantonaler Ebene umgesetzt. Weitere Anpassungen ergeben sich aufgrund des kantonalen Konzeptes zur zukünftigen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sowie der kantonalen Energie- und Klimaplanung 2023+.

Verschiedene mit der Agrarpolitik des Bundes (AP22+) modifizierte Bundesbeiträge setzen eine Mitfinanzierung durch die Kantone voraus. Dies betrifft namentlich die Biodiversitätsbeiträge sowie die Beiträge für Strukturverbesserungsmassnahmen. Zur Sicherstellung dieser Kofinanzierungen sollen im Rahmen der Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes die kantonalen Rechtsgrundlagen ergänzt und angepasst werden. Weitere Anpassungen sind erforderlich im Bereich der Abfindung für Schäden im Zusammenhang mit Massnahmen zur Bekämpfung besonders gefährlicher Schadorganismen.

Im Rahmen der Umsetzung des kantonalen Konzeptes zur zukünftigen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sowie der kantonalen Energie- und Klimaplanung (EKP23+) sollen die rechtlichen Grundlagen für die geplanten Massnahmen in folgenden Bereichen geschaffen werden: Befähigung der Betriebsleiter, Struktur- und Einkommensentwicklung, Wertschöpfung, Förderung naturnaher und ressourcenschonender Produktionssysteme sowie Klimaschutz und Klimaanpassung.

Die Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes präzisiert zudem die Rechtsgrundlagen für die Amtshilfe zwischen den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden und Amtsstellen und regelt die Aufhebung des Gesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten vom 13. Mai 1981.

Die Vernehmlassung fand vom 17. Juni 2024 bis 30. September 2024 statt. Der Regierungsrat konnte viele Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden berücksichtigen und hat das teilrevidierte Gesetz zu Handen des Kantonsrates verabschiedet. Die Vorlage geht nun an die vorberatende kantonsrätliche Kommission und wird im Frühjahr 2025 im Kantonsrat beraten.

Staatskanzlei


Mario Bürgler
Vorsteher Amt für Landwirtschaft
+41 41 819 15 10
(erreichbar: Donnerstag, 19. Dezember 2024, 10.30 – 12.00 Uhr)


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