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Teilrevision des Gesetzes über das Einwohnermeldewesen

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Gesetzes über das Einwohnermeldewesen zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Vorlage bezweckt in der Hauptsache, dass Schweizer Bürger künftig bei einem Wohnsitzwechsel den Heimatschein nicht mehr in der Niederlassungsgemeinde hinterlegen müssen.

Heute können die Einwohnerämter direkt auf das Personenstandsregister im Zivilstandswesen (Infostar) zugreifen. Als Folge davon kann auf die im Gesetz verankerte Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheins beim Einwohnermeldeamt verzichtet werden.

Zusätzlich sind im Entwurf weitere Anliegen der Einwohnerämter aufgenommen worden. Dazu gehört die Möglichkeit der Gemeinden, Telefonnummern und E-Mail-Adressen bei Einverständnis der Betroffenen als fakultativen Registerinhalt zu erfassen. Weiter soll die Drittmeldepflicht für Leitende von Kollektivhaushalten ausgeweitet werden. Sodann braucht es eine gesetzliche Klärung der lediglich in der Aufenthaltsgemeinde lebenden Personen mit Wohnsitz im Ausland.

Die Vernehmlassung fand vom 24. Juni 2024 bis 15. Oktober 2024 statt. Der Regierungsrat konnte einige Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden berücksichtigen und hat das teilrevidierte Gesetz zu Handen des Kantonsrates verabschiedet. Die Vorlage geht nun an die vorberatende kantonsrätliche Kommission und wird im Frühjahr 2025 im Kantonsrat behandelt.

Staatskanzlei


Peter Reichmuth
Departementssekretär Volkswirtschaftsdepartement
+41 41 819 16 03


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