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Abstimmung vom 18. Mai 2025

Keine eidgenössischen und kantonalen Sachvorlagen

Beim Urnengang vom 18. Mai 2025 gelangen keine eidgenössischen und kantonalen Sachvorlagen zur Abstimmung.

Der Bundesrat hat entschieden, am 18. Mai 2025 keine eidgenössischen Sachvorlagen zur Abstimmung zu bringen. Auch der Kanton wird diesen Abstimmungstermin nicht nutzen, da keine Vorlagen abstimmungsreif sind.

Staatskanzlei


Dr. Mathias E. Brun
Staatsschreiber
+41 41 819 26 01


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