Navigieren im Kanton Schwyz

Durchgangsplatz für Schweizer Jenische und Sinti

Zeitlich befristete Lösung auf dem Zeughausareal in Seewen

Parkplatz im Zeughausareal, der als Durchgangsplatz zwischengenutzt wird.

Damit die anerkannten Minderheiten der Schweizer Jenischen und Sinti ihre traditionelle Lebensweise ausüben können, sind sie auf angemessene Halteplätze angewiesen. Im ehemaligen Zeughausareal in Seewen stellt der Kanton ab Anfang April in Absprache mit der Gemeinde befristet bis Ende Jahr einen kleinen Durchgangsplatz für acht bis zehn Wohnwagen zur Verfügung.

Vom Frühjahr bis in den Herbst sind die Schweizer Jenischen und Sinti in kleinen Gruppen innerhalb der Schweiz unterwegs und halten jeweils eine bis vier Wochen auf einem Durchgangsplatz. Viele sind im Kanton Schwyz heimatberechtigt und fühlen sich mit der Region verbunden. Zu ihrer Kultur gehört das Leben in einem fahrbaren Heim. Dafür sind sie auf angemessene Halteplätze angewiesen. Kanton und Gemeinden sind verpflichtet, für diese national anerkannten Minderheiten genügend Durchgangsplätze zur Verfügung zu stellen.

Wochenweise Zwischennutzung
Innerhalb des ehemaligen Zeughausareals in Seewen nutzt der Kanton die Halle 22 sowie den angrenzenden Parkplatz für Aufgaben des Zivilschutzes. In Absprache mit der Gemeinde stellt der Kanton den Parkplatz befristet bis Ende Jahr Schweizer Jenischen und Sinti als provisorischer Durchgangsplatz zur Verfügung. Der Standort bietet Platz für acht bis zehn Fahrzeuge. Dies in jenen Wochen der Fall, in denen der Parkplatz nicht vom Zivilschutz genutzt wird. Die maximale Haltedauer pro Wohnwagen beträgt einen Monat.

Enger Austausch
Die Organisationen der Schweizer Jenischen und Sinti, welche in die Vorbereitungsarbeiten eingebunden waren, begrüssen die Bereitstellung dieses befristeten Durchgangsplatzes. Seit dem Wiederaufleben der traditionellen Fecker-Chilbi in Gersau findet ein enger Austausch der Jenischen und Sinti mit den kantonalen Stellen statt. 

Platzordnung und klare Ansprechpartner
Der Kanton hat den Stromanschluss sowie fliessendes Wasser für den provisorischen Durchgangsplatz eingerichtet. Zudem besteht im Untergeschoss der Halle 22 eine Nasszelle mit Toilette und Dusche. Eine Platzordnung legt die An- und Abmeldung, die Nutzungsregeln sowie die Benützungsgebühren des Durchgangsplatzes fest. Betriebliche Anlaufstelle ist Martin Inderbitzin von Seewen. Die administrativen Belange erfolgen durch das Departementssekretariat des Volkswirtschaftsdepartements (Inkasso, An-/Abmeldung). Die benachbarten Mieter wurden im Vorfeld informiert. Der provisorische Durchgangsplatz wird Anfang April 2025 in Betrieb genommen und versteht sich als ein bis Ende Jahr befristeter Pilotversuch. Parallel dazu prüfen Kanton und Gemeinde alternative Standorte.

Volkswirtschaftsdepartement


Peter Reichmuth
Departementssekretär Volkswirtschaftsdepartement
+41 41 819 16 03
(erreichbar: Donnerstag, 27. März 2025, 10.30 – 11.30 Uhr)


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