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Jagdbetriebsvorschriften 2025/26 verabschiedet

Anpassungen bei der Rotwildjagd

Die Bejagungsstrategie beim Gämswild bleibt unverändert.

Das Umweltdepartement hat Ende Mai 2025 die allgemeinen und jährlichen Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2025/26 erlassen. Die Bejagungsstrategie für die Schalenwildarten Gäms- und Rehwild bleiben unverändert. Für die Rotwildbejagung wurden lediglich verschiedene Feinjustierungen vorgenommen.

Mit Blick auf den Tierschutz, die Sicherheit und die technische Entwicklung treten ab der kommenden Jagdsaison mehrere neue Regelungen in Kraft. Ab sofort dürfen Schalldämpfer im Jagdbetrieb eingesetzt werden. Diese Massnahme dient der Lärmminderung, schont das Gehör von Jägern und Hund und trägt zu einer ruhigeren Jagd bei. Der Einsatz von Drohnen zur Wildortung, Beobachtung oder Bejagung bleibt ausdrücklich untersagt. Die Jagd soll weiterhin aus eigener Kraft, mit Fachwissen und waidgerechter Methodik erfolgen. Die Verwendung von sogenannter Subsonic-Munition (Unterschallmunition) bleibt im Kanton ebenfalls verboten. Sie entspricht nicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen an eine wirksame und sichere Tötung.

Um den Jagddruck gezielt auf das Kahlwild (weibliche Tiere mit Kälbern) zu erhöhen, wird im September 2025 erneut die Möglichkeit geschaffen, nach dem Abschuss von drei Kahlwildtieren einen Stier zu erlegen. Ein fixer Stierentag wird nicht eingeführt. Die Novemberjagd auf Rotwild ist dieses Jahr an sieben Tagen geplant. Erstmals mit Beginn an einem Samstag, um den Überraschungseffekt zu steigern und das überkantonale Jagen zu fördern. Sobald die gewünschte Rotwildstrecke erreicht ist oder schlechtes Wetter herrscht, wird die Jagd im zweiten Jagdfenster unterbrochen oder eingestellt. In Wildregionen, wo die Strecke noch nicht erreicht ist, kann die Jagd weitergeführt werden. Das bestehende Konzept zur Gämsbejagung wird bis mindestens 2032 unverändert weitergeführt.

Bei der Rehjagd ergeben sich keine neuen Bestimmungen. Die im Vorjahr eingeführte Möglichkeit, nach dem Abschuss von drei Rehen eine vierte Rehmarke zu erhalten, wird weitergeführt. Diese berechtigt zum Abschuss eines Rehs ausschliesslich an der Rigi-Nordlehne.

Zur Stärkung des Dialogs zwischen Jägerschaft, Behörden und Gesellschaft wurde die Arbeitsgruppe «Jagd und Ethik» ins Leben gerufen – ein gemeinsames Projekt des Schwyzer Kantonalen Patenjägerverbands (SKPJV) und des Amts für Wald und Natur. Sie beschäftigt sich mit den ethischen Herausforderungen der modernen Jagdausübung, dem zunehmenden gesellschaftlichen Druck sowie der Förderung von Waidgerechtigkeit und Tierschutz.

Amt für Wald und Natur


Rinze Zgraggen
Leiter Jagd und Wildtiere
+41 41 819 18 41
(erreichbar: Donnerstag, 5. Juni 2025, 13.15 – 14.15 Uhr)


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