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Bezahlkarte für Asylbewerber und mehr Transparenz

Teilrevision des kantonalen Gesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des kantonalen Gesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Mit der Vorlage werden die beiden vom Kantonsrat erheblich erklärten Motionen M 15/23 «Transparenz im Asyl-Verteilprozess durch tägliche Veröffentlichung der Belegungsraten gegenüber Gemeindebehörden» und M 5/24 «Bezahlkarte für Asylbewerber» umgesetzt.

Die Vernehmlassung dauerte vom 4. September bis 3. Dezember 2025. Während die monatliche Veröffentlichung der Belegungsraten auf breite Zustimmung stiess, zeigten sich bei der Umsetzung der Bezahlkarte erhebliche Differenzen. Die Stellungnahmen reichen von Ablehnung der Bezahlkarte bis hin zu weiteren Einschränkungen. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat gegenüber der Vernehmlassungsvorlage keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.

Die Vorlage geht nun an die vorberatende kantonsrätliche Kommission und wird im Frühjahr im Kantonsrat beraten.

Staatskanzlei


Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher
Vorsteherin Volkswirtschaftsdepartement
+41 41 819 18 00
(erreichbar: Donnerstag, 5. Februar 2026, 10.00 – 11.00 Uhr)


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