Umsetzung der Volksinitiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz»
Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens
Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, die Teilrevision des kantonalen Gesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (Migrationsgesetz) in die Vernehmlassung zu schicken.
Die Annahme der Volksinitiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz» durch den Kantonsrat im vergangenen Oktober 2025 macht eine Teilrevision des kantonalen zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (Migrationsgesetz) nötig. Die Initiative verlangt eine gesetzliche Verankerung des Grundsatzes, dass sich der Kanton Schwyz im Rahmen der Konsultation nach Art. 24 Abs. 2 des Asylgesetzes zur Erstellung von Bundesasylzentren ablehnend zu äussern hat.
Die Vorlage zur Umsetzung der Volksinitiative ist inzwischen ausgearbeitet und wird nun der Öffentlichkeit im Rahmen der Vernehmlassung zur Stellungnahme zugänglich gemacht. Anschliessend wird die Vorlage überarbeitet und dem Kantonsrat zur Beratung überwiesen.
- Vernehmlassungsunterlagen
- Frist: 10. Juni 2026
Staatskanzlei
Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher
Vorsteherin Volkswirtschaftsdepartement
+41 41 819 18 00
(erreichbar: Donnerstag, 12. März 2026, 09.00 – 10.00 Uhr)