Navigieren im Kanton Schwyz

Teilrevision des Kantonalen Waldgesetzes

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen sollen durch statische Waldgrenzen abgelöst werden. (Bild: Stefan Zürrer)

Der Regierungsrat hat das Umweltdepartement ermächtigt, den Entwurf zur Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Mit diesem sollen die bisher dynamischen Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen durch statische Waldgrenzen abgelöst werden.

Während entlang der Bauzonen seit langem statische Waldgrenzen ausgeschieden wurden, verhielt sich die Abgrenzung zwischen Wald und Offenland ausserhalb der Bauzonen bisher dynamisch. Das bedeutet, dass neu eingewachsene Flächen nach einer Zeitdauer von 20 Jahren automatisch rechtlich zu Wald wurden. An seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 hat der Kantonsrat die Motion M 11/24 erheblich erklärt und damit den Regierungsrat aufgefordert, neu flächendeckend den statischen Waldbegriff einzuführen. Mit der Teilrevision wird diesem Auftrag Rechnung getragen.

Sobald die statischen Waldgrenzen rechtskräftig ausgeschieden sind, besteht für das gesamte Kantonsgebiet eine klare Trennung zwischen Wald und Nicht-Wald. Diese Abgrenzung bleibt auch dann gültig, wenn sich die effektiven Verhältnisse vor Ort über die Jahre massgeblich ändern. Neu einwachsende Bestockungen ausserhalb dieser statischen Waldgrenzen können damit unabhängig von ihrem Alter ohne waldrechtliche Einschränkungen wieder entfernt werden. Dadurch kann eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Obwohl eine pragmatische Vorgehensweise unter Berücksichtigung bestehender Daten und moderner Methoden der Fernerkundung geplant ist, muss mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand gerechnet werden. Insbesondere die Festlegung der statischen Waldgrenzen im Sömmerungsgebiet stellt aufgrund der mosaikartigen und fliessenden Übergänge zwischen Wald und Offenland eine Herausforderung dar.

Das Umweltdepartement eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, das bis am 20. Juli 2026 dauert. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter online verfügbar.

Staatskanzlei


Landesstatthalter Sandro Patierno
Vorsteher Umweltdepartement
+41 41 819 21 00

                


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken