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Gewitter entschärfen anhaltende Trockenheit nicht

Kanton Schwyz verschärft Massnahmen zur Wasserentnahme aus Gewässern

Ab sofort sind Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern grundsätzlich nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Spezialkulturen zulässig. (Bild: Stefan Zürrer)

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit verschärft der Kanton Schwyz die Regelungen für Wasserentnahmen aus Gewässern. Die Massnahmen dienen dem Schutz der Gewässer sowie der Sicherstellung einer nachhaltigen Wassernutzung.

Ab sofort sind Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern grundsätzlich nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Spezialkulturen zulässig. Entnahmen für alle übrigen Nutzungen sind nicht mehr gestattet. Ausgenommen sind Seen sowie allenfalls die Linth, sofern diese weiterhin genügend Wasser führen.

Bereits bisher waren Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern bewilligungspflichtig. Ausgenommen ist lediglich der sogenannte Gemeingebrauch, also geringfügige Wasserentnahmen von Hand mit Giesskanne oder Eimer. Die Entnahme von Wasser mit Pumpen für private Zwecke ist untersagt. Für die Koordination der zulässigen temporären Wasserentnahmen steht auf der Website des Kantons Schwyz ein Gesuchsformular zusammen mit einem Merkblatt für Wasserentnahmen bei Trockenheit zur Verfügung. Link: Brauchwassernutzung – Kanton Schwyz

Der Kanton verfolgt die Entwicklung der Gewässer- und Grundwassersituation kontinuierlich. Die Beurteilung erfolgt insbesondere anhand der Wasserstände in Oberflächengewässern und im Grundwasser, der Abflussmengen in Bächen und Flüssen, der Wassertemperaturen sowie der Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die Fischbestände. Ebenfalls berücksichtigt wird die Entwicklung der Wasserversorgung insgesamt. Zur Beurteilung der Trockenheit wurde ein kantonaler Sonderstab eingesetzt. Darin vertreten sind verschiedene Fachstellen aus den Bereichen Landwirtschaft, Grundwasser, Gewässerschutz, Fischerei und der Stabsstelle Katastrophenhilfe. Der Sonderstab beurteilt die Lage fortlaufend unter Einbezug der Prognosen der nationalen Trockenheitsplattform und prüft laufend, ob weitere Massnahmen erforderlich sind.

Für eine nachhaltige Entspannung der Trockenheitslage braucht es flächendeckende und langanhaltende Niederschläge über mehrere Tage. Diese sind gemäss den aktuellen Prognosen von Meteo Schweiz derzeit nicht absehbar.

Der Kanton appelliert an die gesamte Bevölkerung, sorgsam mit Wasser umzugehen:

  • Bewässern Sie Grünflächen oder Rasenflächen möglichst nicht.
  • Giessen Sie Gärten und Grünflächen nur gezielt und sparsam, idealerweise frühmorgens oder am Abend. Nutzen Sie nach Möglichkeit Regenwasser.
  • Reinigen Sie Fahrzeuge und Plätze nicht mit Trinkwasser.
  • Verzichten Sie auf das Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools.

Die Trinkwasserversorgung liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Sie stellen sicher, dass Haushalte sowie kritische Einrichtungen wie Spitäler und Feuerwehren jederzeit ausreichend mit Trinkwasser versorgt werden. Massnahmen oder Einschränkungen in der Nutzung von Trinkwasser werden von den Gemeinden entsprechend ihrer jeweiligen Versorgungssituation angeordnet. Da die Trinkwasserversorgung im Kanton unterschiedlich organisiert ist, können Zeitpunkt und Umfang solcher Massnahmen von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Umweltdepartement


Christian Bommer
Vorsteher Amt für Gewässer
+41 41 819 25 52
(erreichbar am Freitag, 17. Juli 2026: 10:00-11:00 Uhr)


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