Auch an der Fasnacht ist ein Gehörschutz nicht fehl am Platz
(AfU/i) Zur Fasnachtszeit wird die hiesige Tradition gelebt und gefeiert. Damit Fasnachtsbegeisterte noch viele Jahre die fünfte Jahreszeit geniessen können, empfiehlt das Amt für Umweltschutz (AfU), besonders Kindern, einen Gehörschutz zu tragen.
Die fünfte Jahreszeit ist fest in unserer regionalen Tradition verankert. Guggenmusigen, Nüssler und Nüsslerinnen, Tambouren, Maschgraden, Kinder und viele weitere Fasnachtsbegeisterte erfreuen sich ab dem bunten Treiben in den Gassen sowie Lokalen. Die «wintervertreibende» Musik der Guggen birgt aber auch ein hohes Potential für Gehörschäden. Aus diesem Grund macht das AfU alle Fasnachtsgängerinnen und -gänger auf die Gefahr von Gehörschäden aufmerksam. Das Gehör von Kindern reagiert dabei besonders empfindlich - ein spezieller Kinder-Pamir oder Gehörschutzpfropfen sollten daher beim Besuch von Fasnachtsanlässen stets zum Schutze des Nachwuchses mit dabei sein. So können sich die Kinder bis ins hohe Alter ab den Guggenmusigen während der Fasnachtszeit erfreuen und die regionale Tradition weiterhin pflegen. Natürlich sind aber über alle Altersklassen Gehörschutzmassnahmen zu empfehlen, denn Langzeitschäden machen vor dem Alter nicht halt.
Auch für Guggenmusig-Spieler und Spielerinnen zu empfehlen
Nebst den Fasnachtsbesucherinnen und -besuchern sind im Besonderen auch die Spieler und Spielerinnen der Guggenmusigen selbst hohen Schallpegeln über längere Zeit ausgesetzt. Dies erhöht Gefahr von Gehörschäden deutlich. Die Spielerinnen und Spieler sollen daher auf ihr Gehör achten und dieses ausreichend schützen. Gehörschäden können über das gesamte Leben zu starken Beeinträchtigungen mit weitreichenden Auswirkungen, auch auf die Psyche, führen, was nicht das Ziel der fünften Jahreszeit sein soll.
Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen über Schall und Gehörschutz sind unter www.sz.ch/schall verfügbar.
Umweltdepartement