Präsenzunterricht an den Schwyzer Volksschulen erfolgt im normalen Klassenverbund
Schutzkonzept zur Wiederaufnahme des Unterrichts ab 11. Mai 2020
(BiD/i) Das Amt für Volksschulen und Sport hat die Gemeinden und Bezirke als Schulträger der Volksschulen im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts mit dem vom Bund geforderten Schutzkonzept bedient. Dieses basiert im Wesentlichen auf den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erlassenen COVID-19 Grundprinzipien für die obligatorischen Schulen. Auf kantonale Verschärfungen wird dabei verzichtet, jedoch werden Präzisierungen und Hinweise gemacht. Demnach kann der Unterrichtsstart nach Abschluss der Frühlingsferien im Kindergarten, in der Primarschule und auf der Sekundarstufe I im normalen Klassenverbund erfolgen.
Mit dem Schutzkonzept für die Volksschulen wird das Ziel verfolgt, trotz des Zusammentreffens vieler Menschen die Anzahl insbesonders schwerer COVID-19 Erkrankungen zu verhindern, bzw. Neuerkrankungen auf einem tiefen Niveau zu halten. Im Fokus steht daher primär der Schutz der Gesundheit besonders gefährdeter Personen. Wie inzwischen aufgrund empirischer Daten bekannt ist, erkranken Kinder viel weniger häufig als Erwachsene und haben meist mildere Verläufe mit wenigen oder gar keinen Symptomen. Sie spielen demnach laut BAG für die Übertragung des Virus keine wesentliche Rolle. Zudem kann mit der Öffnung der Volksschulen bzw. der Rückkehr zum Präsenzunterricht das Recht auf Bildung auch für jene Schülerinnen und Schüler gerecht umgesetzt werden, die zuhause in der Familie über keine oder nur geringe Unterstützung verfügen.
Angepasste Massnahmen für Primarschule und Sekundarstufe I
Auf Grund dieser Erkenntnis sollen sich die Kinder im Kindergarten und auf der Primarstufe möglichst normal im Klassenverbund, auf dem Pausenareal, auf dem Schulweg, in Schulbussen und auf den Pausenhöfen verhalten und bewegen können. Es gelten daher für diese Schulstufe keine Abstandsregeln unter den Kindern.
Erst für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule soll darauf geachtet werden, dass der Abstand untereinander möglichst gross gehalten werden kann. Das Amt für Volksschulen und Sport (AVS) weist daher die Schulträger darauf hin, Unterrichtsformen und Tagesablaufsgestaltung entsprechend anzupassen (z.B. durch Verzicht auf häufige Schulzimmerwechsel durch die Klassen).
Um grössere Menschenansammlungen verhindern zu können, werden die Schulen dazu angehalten, auf Aktivitäten wie Schulveranstaltungen, Schulaufführungen, Sporttage, Lager, Exkursionen, Schulreisen etc. bis zu den Sommerferien generell zu verzichten. Darüber hinaus wird empfohlen, den Schwimmunterricht nur dort umzusetzen, wo dies ohne Transport und vor Ort möglich ist.
Eine ganz wesentliche Rolle kommt den Hygiene- und Verhaltensmassnahmen zu, die auf allen Stufen der Volksschule strikte eingehalten werden sollen:
- gründliches und regelmässiges Händewaschen (an sensiblen Stellen vor und in den Schulhäusern werden Handhygienestationen bereitgestellt)
- kein Händeschütteln
- keine Getränke und kein Essen teilen
- in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
- bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben
Start auch der schulergänzenden Angebote und der Schuldienste
Parallel zum Schulbetrieb werden auch die schulergänzenden Angebote wie Schülerhort, Mittagstisch, etc. unter Einhaltung der Schutzbestimmungen wieder hochgefahren. Gleiches gilt auch für die kantonalen Schuldienste Logopädie und Schulpsychologie, welche gemäss speziellen Schutzkonzepten ebenfalls ihre Dienstleistungen wieder aufnehmen können.
Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der Volksschule stehen auch die Angebote der Schulsozialarbeit, der Psychomotorik und der Musikschule unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder zur Verfügung.
Basierend auf dem kantonalen Schutzkonzept sind die Schulen vor Ort nun angehalten, die organisatorischen Massnahmen so zu treffen, damit der Schulunterricht vor Ort nach den Frühlingsferien wieder aufgenommen werden kann. Unterstützt werden sie dabei von der Abteilung Schulcontrolling des AVS, welches eingehende Fragen tagesaktuell in einem FAQ (einsehbar wie auch alle übrigen Unterlagen betreffend Corona-Pandemie unter www.sz.ch/bildung/coronavirus) beantwortet.
Bildungsdepartement