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Kanton Schwyz lockert Besuchsverbot in Spitälern, Pflegeheimen und Behinderteninstitutionen

Individuelle Schutzkonzepte sind Voraussetzung

(Di/i) Das Besuchsverbot in den Spitälern, Pflegeheimen und Behinderteninstitutionen wird per 18. Mai 2020 gelockert. Die Aufhebung des generellen kantonalen Besuchsverbots in den Schwyzer Institutionen setzt voraus, dass ein individuelles Schutzkonzept vorhanden sein muss. Die konkreten Regelungen müssen von den Institutionen selbst erarbeitet und an die räumlichen Voraussetzungen angepasst werden. Die Regelungen liegen im Verantwortungsbereich der Institutionen.

Um besonders gefährdete Personen während der Corona-Pandemie zu schützen, hat das Departement des Innern ein generelles Besuchsverbot für alle Institutionen im Kanton Schwyz erlassen. Aufgrund der aktuellen Lage und der Lockerungsmassnahmen des Bundes hat das Departement des Innern entschieden, das generelle Besuchsverbot per 18. Mai 2020 aufzuheben.

Die Aufhebung des generellen kantonalen Besuchsverbots setzt voraus, dass ein individuelles Schutzkonzept, welches die Hygiene- und Abstandsregeln des Bundes im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie umsetzt, vorhanden sein muss. Die Verhältnisse, beispielsweise in Bezug auf die Räumlichkeiten oder die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, sind in den Institutionen im Kanton sehr unterschiedlich. Es ist deshalb sinnvoll, dass die Institutionen ihre Schutzkonzepte nach den eigenen Verhältnissen ausrichten. Die konkreten Regelungen werden von den Institutionen selbst erarbeitet und an die eigenen Gegebenheiten angepasst. Diese Regelungen liegen im Verantwortungsbereich der Institutionen.

Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner respektive der Patientinnen und Patienten muss mit geeigneten Massnahmen sichergestellt werden können. Für den Kanton Schwyz hat die Gesundheit der Bevölkerung oberste Priorität. Besonders auch Menschen mit einem höheren Risiko, schwer zu erkranken, sollen vor dem neuen Coronavirus geschützt werden. Die Bevölkerung ist aufgerufen, die Verhaltensregeln und Hygienemassnahmen gemäss der Bundeskampagne «so schützen wir uns» weiterhin strikte zu befolgen.

Im Kanton Schwyz sind aktuell 306 bestätigte Fälle registriert. Insgesamt sind im Kanton Schwyz 23 Personen an den Folgen von COVID-19 verstorben.

  • Hotline für die Bevölkerung: 058 463 00 00

Departement des Innern


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