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Tätigkeitsbericht 2021 der Finanzkontrolle

Schwerpunkte der Prüftätigkeit

Im aktuellen Tätigkeitsbericht gibt die Finanzkontrolle einen Überblick über ihre Prüftätigkeit sowie über die wesentlichen Feststellungen im Jahr 2021. Neben dem ordentlichen Prüfprogramm setzte die Finanzkontrolle einen Schwerpunkt auf die Prüfung der Covid-19-Massnahmen.

Auch im zweiten Pandemie-Jahr 2021 hat die Finanzkontrolle ihre Prüftätigkeit der veränderten Ausgangslage angepasst. «Wir begleiten die kantonalen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen
Folgen der Covid-19-Pandemie sehr eng. Grosse Flexibilität und Pragmatismus war seitens Verwaltung gefragt, um die teilweise sehr grossen Volumen der Covid-19 Massnahmen zu bewältigen. Das führte zu erhöhten Risiken», führt Dr. Roland Pfyl, Leiter der Finanzkontrolle im Bericht aus.

Breite Prüftätigkeit
Der vorliegende Bericht vermittelt einen Überblick über die Tätigkeiten der Finanzkontrolle im abgelaufenen Jahr. Neben der Prüfung von Rechnungsabschlüssen fokussiert die Finanzkontrolle auf Prüfungen der Organisation und Geschäftsprozesse. Ziel ist es, mit Prüfungen die Verwaltungsprozesse ganzheitlich zu beurteilen und mit Empfehlungen zu Optimierungen beizutragen. Im Aufgabenbereich der Finanzkontrolle sind auch Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Damit beschränkt sich die Finanzkontrolle nicht nur auf die Fragestellung, ob die eingesetzten Mittel korrekt bewilligt (Rechtmässigkeit) und korrekt in der Jahresrechnung verbucht wurden (Ordnungsmässigkeit), sondern auch ob die eingesetzten Mittel möglichst kostengünstig und wirksam erbracht wurden (Wirtschaftlichkeit).

Lücken bei der Risiko-Steuerung
Neben der Zusammenfassung einzelner Prüfresultate nimmt die Finanzkontrolle eine übergeordnete Einschätzung der Rechnungslegung und Haushaltsführung vor. Dabei ortet die Finanzkontrolle unter anderem Handlungsbedarf beim Risikomanagement in den Bereichen der IT-Sicherheit und beim Beschaffungswesen. Handlungsbedarf ortet die Finanzkontrolle insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit privaten Leistungserbringer. «Einen grossen Teil der gesetzlichen Aufgaben werden nicht direkt durch die Verwaltung, sondern von Dritten erbracht, was die Komplexität – und damit auch die Risiken – zusätzlich erhöht», erklärt Pfyl. «Die Erarbeitung, Steuerung und Überwachung dieser Leistungsvereinbarungen ist ein wichtiges Thema, das systematischer angegangen werden muss.»

Die wichtigsten Resultate aus den Prüfungen sind im Tätigkeitsbericht zusammengefasst. Der Tätigkeitsbericht der Finanzkontrolle kann unter www.sz.ch/finanzkontrolle eingesehen werden.

Finanzkontrolle

Auskunft: Dr. Roland Pfyl, Vorsteher Finanzkontrolle, Telefon 041 819 24 08


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