Teilrevision des Enteignungsgesetzes erhöht Entschädigung für Landwirtschaftsland
Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen möchte eine höhere Mindestentschädigung
(KR/i) Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Peter Dettling, unterstützt die regierungsrätliche Vorlage, beantragt dem Kantonsrat aber, die vorgeschlagene Mindestentschädigung von Fr. 15.-- pro m2 auf Fr. 20.-- pro m2 zu erhöhen
Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen sind gemäss Bundesverfassung voll zu entschädigen. Die Entschädigung entspricht dabei dem Verkehrswert des betroffenen Grundstücks. Mit einer vom Kantonsrat am 26. Mai 2021 erheblich erklärten Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat Bericht und Vorlage zu unterbreiten, mit welcher das kantonale Enteignungsgesetz dahingehend geändert wird, dass bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland neu der dreifache Schätzungswert zu vergüten ist.
Nachdem beim Bund für Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland auf den 1. Januar 2021 eine neue Bestimmung in Kraft getreten ist, soll auch im Kanton Schwyz wieder eine gleich lautende Regelung gelten. Mit der Angleichung der kantonalen Entschädigungsregelung an das entsprechende Bundesgesetz soll zudem verhindert werden, dass unterschiedliche Entschädigungen ausgerichtet werden, je nachdem, ob der Bund oder der Kanton bzw. eine Gemeinde enteignet.
Einführung einer Mindestentschädigung
Im Rahmen der Vernehmlassung wurde von verschiedener Seite die Aufnahme einer Mindestentschädigung von Fr. 20.-- pro m2 enteignetem Kulturland beantragt. Ausgehend vom bisher häufig ausgerichteten Preis von Fr. 12.-- pro m2 und dem künftigen Höchstpreis von rund Fr. 30.-- pro m2 sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichts beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Aufnahme einer Mindestentschädigung von Fr. 15.-- pro m2.
Kommission beantragt Erhöhung der Mindestentschädigung
Die vorberatende Kommission unterstützt die vorgeschlagene Teilrevision des Enteignungsgesetzes. Sie beantragt dem Kantonsrat aber, die Mindestentschädigung auf Fr. 20.-- pro m2 enteignetem landwirtschaftlichem Kulturland zu erhöhen, um die von einem solchen Eingriff betroffenen Grundeigentümer weitergehend entschädigen und damit auch ihren berechtigten Interessen noch stärker Rechnung tragen zu können.
Kantonsrat
Die vorberatende Kommission