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Baugesuche mit eBau elektronisch einreichen

Ab dem 1. Dezember 2022 in allen Schwyzer Gemeinden

(VD/i) Die jährlich über 2000 Baugesuche im Kanton Schwyz werden ab dem 1. Dezember 2022 in allen Gemeinden über die digitale Baubewilligungsplattform eBau eingereicht und bearbeitet. In 24 Gemeinden wird das bereits seit längerem erfolgreich praktiziert. Am 1. Dezember 2022 starten auch die Gemeinden Altendorf, Freienbach, Feusisberg, Lachen, Wollerau und der Bezirk Einsiedeln mit eBau.

Das webbasierte System eBau bietet allen am Baubewilligungsprozess beteiligten Stellen schnellere, wirtschaftlichere und transparentere Arbeitsschritte. Mit dem eBau-Bürgerportal fallen die bestehenden Baugesuchsformulare des Kantons weg. Ab dem 1. Dezember wird in allen Gemeinden nur noch das elektronische Formular zur Anwendung kommen. Das elektronische Formular ist mit einer logischen Nutzerführung ausgestattet, mit dem Ziel, die Baueingabe zu vereinfachen und zu verschlanken. Die Lokalisierung des Bauvorhabens erfolgt unter Einbezug von Geodaten und die Bauprojektpläne werden in elektronischer Form ins Gesuchsformular hochgeladen.

Mit eBau werden alle benötigten Daten digital übermittelt und im Endausbau wird der ganze Baubewilligungsprozess von der Eingabe bis zur Baubewilligung nur noch elektronisch bearbeitet. Um dieses Ziel zu erreichen, ist noch eine kantonale Rechtsgrundlage für die elektronische Unterschrift im Behördenverkehr notwendig. Die entsprechende Rechtsgrundlage wird derzeit beim Kanton zügig geschaffen. Bislang müssen Gesuchsteller noch zwei Papierdossiers einreichen und Behörden die kantonalen und kommunalen Baubewilligungen von Hand unterzeichnen, damit diese rechtsverbindlich sind. Sobald die Rechtsgrundlage für die elektronische Unterschrift vorliegt, kann der Baubewilligungsprozess im Kanton Schwyz gänzlich ohne Medienbruch nur noch elektronisch abgewickelt werden.

Mit der neuen eBau-Plattform lassen sich zukünftig Kosten bei Privaten, Gemeinden und Kanton einsparen, weil keine Papierunterlagen mehr gedruckt und per Post verschickt werden müssen. Zudem ist der Baubewilligungsprozess für alle Beteiligten nachvollziehbarer und einfacher. Weitere Informationen und das Login für das Einreichen der Baugesuche sind abrufbar unter www.sz.ch/ebau-info.                                                            

Volkswirtschaftsdepartement

Auskunft: Daniel Näpflin, Amt für Raumentwicklung, Leiter Baugesuchszentrale, Telefon 041 819 20 71


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