Teuerungsausgleich von 2.0 Prozent für 2023
Staatspersonal und Lehrpersonen der Volksschule
(Stk/i) Der Regierungsrat gewährt dem Staatspersonal und den Lehrerinnen und Lehrern der Volksschule per 1. Januar 2023 einen Teuerungsausgleich von 2.0 Prozent.
Laut Bundesamt für Statistik ist gegenüber dem Vorjahr (Stand Ende November) ein Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise von 160.7 auf 165.4 Punkte zu verzeichnen. Das entspricht einer Teuerung von 3.0 Prozent. Der Regierungsrat berücksichtigt bei der Festsetzung des Teuerungsausgleichs das wirtschaftliche Umfeld, den Finanzhaushalt und den allenfalls in den Vorjahren nicht gewährten Teuerungsausgleich. Er hat den Teuerungsausgleich für das Staatspersonal sowie für die Lehrpersonen der Volkschule ab 1. Januar 2023 auf 2.0 Prozent festgesetzt und liegt somit im Bereich der umliegenden Kantone.
Staatskanzlei
Information
Auskunft: Regierungsrat Kaspar Michel, Vorsteher Finanzdepartement, Tel. 041 819 23 00