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Potenzial für gezielte und wirksame steuerliche Entlastungen

Postulat der Staatswirtschaftskommission

(KR/i) Die Staatswirtschaftskommission des Kantonsrats reicht ein Postulat ein. Sie verlangt vom Regierungsrat eine Auslageordnung zu gezielten und wirksamen steuerlichen Entlastungen als Alternative zu einer globalen Steuerfusssenkung.

Die Staatswirtschaftskommission hat sich im Rahmen der Budgetberatung mit der Entwicklung des Staatshaushalts auseinandergesetzt. Sie hält fest, dass die aktuelle Finanzlage sehr erfreulich ist. Nach sieben Jahren mit Ertragsüberschüssen ist das Eigenkapital des Kantons per Ende 2021 auf 703 Mio. Franken angewachsen. Für das Rechnungsjahr 2022 rechnet der Regierungsrat mit einem weiteren Ertragsüberschuss von rund 125 Mio. Franken - trotz einer deutlichen Steuerfusssenkung um 30 % bei den natürlichen Personen.

Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich ein Konsens, dass ein gesunder finanzpolitischer Spielraum besteht. Eine weitere Steuerfussreduktion fand in der Diskussion aber keine Mehrheit. «Der Umstand, dass die NFA-Belastungen bei einer weiteren Steuerfusssenkung nicht mehr überall gedeckt sind, spricht gegen eine weitere Reduktion des Steuerfusses», erklärt Fredi Kälin, Präsident der Staatswirtschaftskommission.

Alternativen zu einer Steuerfusssenkung
Anstelle einer generellen Steuerfusssenkung hat sich die Stawiko das Ziel gesetzt, alternative Entlastungen zu prüfen. Als mögliche Handlungsfelder wurden Tarifanpassungen in Steuerteilbereichen, Abzüge bei der Steuerveranlagung und Massnahmen zu Lasten des Kantons beim indirekten Finanzausgleich identifiziert. Für die Festsetzung einer konkreten steuerpolitischen Stossrichtung fehlen der Staatswirtschaftskommission aber die nötigen Entscheidungsgrundlagen. Mit dem Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert dem Kantonsrat eine steuerpolitische Auslegeordnung zu unterbreiten und konkrete Optimierungsvorschläge auszuarbeiten. «Wichtig dabei ist, dass allfällige Massnahmen gezielt vorgenommen werden, also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler effektiv entlastet, für den Staatshaushalt aber gut tragbar bleiben» fügt Kälin aus. Die Auslegordnung soll dabei sozial-, umwelt- und steuerpolitische Überlegungen berücksichtigen.

Kantonsrat
Die Staatswirtschaftskommission

Kontakt für Rückfragen: Kommissionspräsident KR Fredi Kälin, Tel. 078 666 34 28


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