Reform des indirekten und direkten Finanzausgleichs
Vernehmlassung zur Finanz- und Aufgabenprüfung 2022
(Stk/i) Der Regierungsrat unterbreitet im Rahmen der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 eine Neuordnung des indirekten Finanzausgleichs sowie eine vollständige Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs zur Vernehmlassung. Entsprechend dem Vorschlag des Regierungsrats könnten die Bezirke und Gemeinden zukünftig um jährlich insgesamt rund 63 Mio. Franken entlastet werden.
Mit der Motion M 13/20 «Anreizbasierter, fairer und zeitgemässer innerkantonaler Finanzausgleich» hat die Staatswirtschaftskommission gefordert, die sieben Bereiche des indirekten Finanzausgleichs anzupassen bzw. abzuschaffen sowie den innerkantonalen Finanzausgleich (IFA) gemäss dem Bericht «Finanzen 2020» anzupassen. Um den Wechsel zum neuen System abzufedern, forderte die Staatswirtschaftskommission zudem einen befristeten Härteausgleich. Im Rahmen der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 nahm der Regierungsrat diese Forderungen auf und evaluierte unter Konsultation der Bezirke und Gemeinden die bestehenden Aufgaben- und Finanzierungsstrukturen umfassend.
Sachgerechter Finanzausgleich
Gemäss dem Vorschlag des Regierungsrats soll der IFA umfassend reformiert sowie transparent und zielgerichtet ausgestaltet werden. Das neue System orientiert sich am aktuellsten Stand der Wissenschaft und basiert auf sachgerechten Indikatoren sowie auf einem fundierten Anreizsystem. Ebenfalls werden Veränderungen in den Bereichen der Prämienverbilligung, den Baubeiträgen für soziale Einrichtungen, dem vorbeugenden Brandschutz, der Grundausstattung der Feuerwehr, den Pauschalbeiträgen an Lehrpersonen in der Volksschule, den Baubeiträgen für Schulbauten sowie dem öffentlichen Verkehr vorgeschlagen. In den Bereichen Verbindungsstrassen und Sonderschule wird kein unmittelbarer Handlungsbedarf eruiert. In den Bereichen des Alters und der Tierkörperbeseitigung wurde zukünftiger Handlungsbedarf festgestellt, gesetzliche Anpassungen aber vorderhand als nicht opportun eingestuft.
Entlastung von jährlich 63 Mio. Franken
Die vorgeschlagenen Anpassungen führen zu einer jährlichen Entlastung der Bezirke und Gemeinden von insgesamt rund 63 Mio. Franken und schaffen für diese damit finanzpolitischen Handlungsspielraum und allfälliges Steuersenkungspotenzial. Die Mehrheit der Gemeinwesen profitiert massgebend von den vorgeschlagenen Änderungen. Jedoch werden aufgrund der Korrektur von Fehlanreizen und Überkompensationen im bestehenden Finanzausgleich einzelne Gemeinwesen in der langen Frist geringere Zahlungen erhalten. Für diese Gemeinwesen wird ein befristeter Härteausgleich eingerichtet, um einen angemessenen Übergang zu gewährleisten.
Staatskanzlei
Information
Dokumentation: Die ausführlichen Vernehmlassungsunterlagen sind zu finden unter www.sz.ch/vernehmlassung
Auskunft: Regierungsrat Kaspar Michel, Vorsteher Finanzdepartement, Tel. 041 819 23 00