Gesetzliche Grundlage für das digitale Amtsblatt
Bericht und Vorlage an den Kantonsrat
Das Amtsblatt soll spätestens ab dem Jahr 2029 nur noch in elektronischer Form erscheinen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es weiterhin auch in gedruckter Form verfügbar bleiben. Das sieht die gesetzliche Grundlage vor, die der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt.
Mit einer erheblich erklärten Motion hat der Kantonsrat den Regierungsrat verpflichtet, eine gesetzliche Grundlage für den Wechsel vom heute gedruckten zum rein elektronischen Amtsblatt zu schaffen.
Widerstand in der Vernehmlassung
Der vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickten Vorlage, welche die Umsetzung gemäss Motion vorgezeichnet hatte, erwuchs breiter Widerstand. Rund die Hälfte der Gemeinden und eine Mehrheit der Parteien forderten in ihren Vernehmlassungsantworten die Beibehaltung des gedruckten Amtsblatts. Der dem Kantonsrat nun vorgelegte Gesetzesentwurf enthält deshalb eine Übergangsbestimmung, mit der das Amtsblatt neben der hauptsächlichen digitalen Fassung auch noch bis spätestens Ende 2028 in gedruckter Form bezogen werden kann.
Gleichzeitig mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für das digitale Amtsblatt soll auch die bisher im Gesetz fehlende Grundlage für die fortlaufende Gesetzsammlung geschaffen werden.
Staatskanzlei
Regierungsrat Xaver Schuler
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