Abstimmung vom 18. Mai 2025
Keine eidgenössischen und kantonalen Sachvorlagen
Beim Urnengang vom 18. Mai 2025 gelangen keine eidgenössischen und kantonalen Sachvorlagen zur Abstimmung.
Der Bundesrat hat entschieden, am 18. Mai 2025 keine eidgenössischen Sachvorlagen zur Abstimmung zu bringen. Auch der Kanton wird diesen Abstimmungstermin nicht nutzen, da keine Vorlagen abstimmungsreif sind.
Staatskanzlei
Dr. Mathias E. Brun
Staatsschreiber
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