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Sanierung der Kantonsstrasse zwischen Holeneich und Lägeten in Tuggen

Angepasstes Projekt ist rechtskräftig

Der Übersichtsplan zeigt die Ausbaustrecke.

Die Kantonsstrasse Wangen-Tuggen wird auf dem rund zwei Kilometer langen Abschnitt zwischen Holeneich und Lägeten umfassend saniert und mit einem abgetrennten Rad-/Gehweg ausgebaut. Der Regierungsrat hat das Projekt, das aufgrund eines Entscheids des Verwaltungsgerichts angepasst werden musste, genehmigt. Diese Projektgenehmigung ist nun in Rechtskraft erwachsen.

Der 9.2 Kilometer lange Strassenabschnitt zwischen Lachen und Grynau verbindet die Gemeinden in der March und führt bis zur Kantonsgrenze St. Gallen. Auf dem Abschnitt zwischen Holeneich bis Lägeten in Tuggen hat die bestehende Strassenanlage, die keine Langsamverkehrsführung aufweist, die Grenze ihrer Lebensdauer erreicht. Demzufolge soll er vollständig erneuert und den aktuellen Verkehrs- und Sicherheitsbedürfnissen angepasst werden. Bereits früher realisiert wurde der Abschnitt zwischen Lägeten bis zum Dorfanfang von Tuggen.

Mehr Sicherheit für den Langsamverkehr
Das nun vorgesehene Sanierungs- und Ausbauprojekt auf der Strecke zwischen Holeneich und Lägeten sieht vor, den über 60 Jahre alten Strassenkörper vollständig zu ersetzen und durchgängig auf sieben Meter zu verbreitern. Zusätzlich ist auf der gesamten Länge ein meist drei Meter breiter kombinierter Velo-/Gehweg vorgesehen, der von der Strasse räumlich separiert wird. Damit kann eine klare Trennung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern geschaffen werden, was insbesondere die Sicherheit für die Velofahrer und Fussgänger verbessert. Zudem werden die beiden T-Knoten Bolenbergstrasse und Mühlenenstrasse an die heutigen Sicherheitsanforderungen angepasst. Die bestehenden Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgestaltet und im Knotenbereich Bolenbergstrasse wird eine zusätzliche Bushaltestelle geschaffen.

Anpassungen wegen Wildtierkorridor
Das Strassenausbauprojekt wurde im April 2022 vom Regierungsrat bereits einmal genehmigt. Aufgrund von vom kantonalen Verwaltungsgericht gutgeheissener Beschwerden musste das Projekt vor allem hinsichtlich des nationalen Wildtierkorridors überarbeitet und in der Folge nochmals öffentlich aufgelegt werden. Neu werden die durch die Verbreiterung der Strassenanlage nötigen, teilweise hohen Stützkonstruktionen auf einer Länge von ca. 150 Metern deutlich abgesenkt und Terrainanpassungen mit Böschungen ausgeführt, damit der Wildwechsel leichter stattfinden kann. Zudem werden beim Seitenarm des Kesselrietgrabens die Ausdolung erweitert und dessen Linienführung leicht angepasst.

Geplanter Baubeginn 2026
Der Kantonsrat hat der Ausgabenbewilligung für das Projekt bereits 2022 zugestimmt. Ob diese trotz der nötig gewordenen Projektanpassungen ausreichen wird oder beim Kantonsrat gegebenenfalls um eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung nachgesucht werden muss, wird sich nach der entsprechenden öffentlichen Arbeitsausschreibung abschliessend weisen. Mit den Arbeiten kann voraussichtlich im nächsten Jahr gestartet werden. Erste Vorarbeiten, wie der Abbruch einer ehemaligen Käserei und Vorschüttungen, werden allenfalls bereits im laufenden Jahr in Angriff genommen. Es ist geplant, den gesamten Bauabschnitt in drei Etappen zu realisieren, um die unvermeidlichen Verkehrsbehinderungen zu minimieren. Für das gesamte Projekt wird mit einer Bauzeit von rund drei Jahren gerechnet.

Staatskanzlei


Regierungsrat André Rüegsegger
Vorsteher Baudepartement
+41 41 819 25 00


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