Berichterstattung Richtplanung Kanton Schwyz 2025
Umsetzung der Richtplanung auf Kurs
Das revidierte Raumplanungsrecht des Bundes verlangt von den Kantonen alle vier Jahre einen Bericht zur Umsetzung der kantonalen Richtplanung sowie über die wesentlichen Änderungen der Grundlagen. Die vorliegende Berichterstattung 2025 zeigt, dass der Paradigmawechsel von Aussenentwicklung hin zu Innenentwicklung im Gang ist.
Der kantonale Richtplan ist das zentrale Steuerungsinstrument in der räumlichen Entwicklung eines Kantons. Er ist behördenverbindlich und wird regelmässig überarbeitet und aktualisiert. Alle vier Jahre gilt es gegenüber dem Bund Bericht zu erstatten. Analog zum Richtplan wird der Controllingbericht auch dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Bericht informiert über den Stand der Umsetzung der Richtplanung. Gestützt auf einen Soll-Ist-Vergleich in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Landschaft und weitere Raumnutzungen werden Folgerungen gezogen und der Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung des Richtplans definiert.
Verstärkte Innenentwicklung
Das revidierte Raumplanungsrecht des Bundes fordert, dass die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen erfolgt. Wie bereits bei der ersten Berichterstattung im Jahr 2021 liegt daher der Fokus im vorliegenden Bericht auf der Innenentwicklung. Die Erweiterung der Bauzonenfläche nimmt seit der Richtplanüberarbeitung 2016 trotz Zunahme der Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzahl weiterhin deutlich ab. So konnte die Raumnutzerdichte seit 2016 sowohl bei den bebauten Wohn-, Misch- und Zentrumszonen als auch bei den Arbeitszonen erhöht werden. Anhand der Entwicklung der Bauzonenfläche, der Raumnutzerdichten oder der Bauzonenauslastung lässt sich ableiten, dass die Massnahmen hin zu einem Paradigmenwechsel von der Aussen- zur Innenentwicklung greifen. Diese positiven Entwicklungen werden begleitet durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden und den Gemeinden untereinander.
Weiterentwicklung des Richtplans
Gestützt auf die Erkenntnisse aus der Berichterstattung stehen für die nächste Richtplananpassung 2025 insbesondere Aktualisierungen in den Bereichen Tourismus, Verkehr (Öffentlicher Verkehr, Güterverkehr, Wanderwege, Schiffstationierung), Seeufer, Energie sowie Deponien im Vordergrund. Bei den einzelnen Themen liegen die Grundlagenberichte vor und sind bereits durch den Regierungsrat verabschiedet. Für die Weiterentwicklung des kantonalen Richtplans stehen vielfältige Aufgaben an. So werden die Wachstumsannahmen überprüft, ein Stabilisierungsziel für versiegelte Flächen und die Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzonen erarbeitet oder Potenzialgebiete für alpine Photovoltaikanlagen geprüft. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in einer späteren Richtplananpassung umgesetzt.
- Weitere Informationen
- Berichterstattung Richtplanung 2025
- Bericht an den Kantonsrat
- Vorlage an den Kantonsrat
Staatskanzlei
Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher
Vorsteherin Volkswirtschaftsdepartement
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