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Erster Japankäfer-Fang im Kanton Schwyz in diesem Jahr

Aktuell keine zusätzlichen Massnahmen geplant

Am 22. Juli 2025 wurde im Rahmen der Folgeüberwachung oberhalb der Gemeinde Steinerberg der erste Japankäfer in diesem Jahr in einer Pheromonfalle nachgewiesen. Nach dem Fund einer kleinen Population im Jahr 2024 im Sägel ist dies der erste bestätigte Nachweis im laufenden Jahr. Da es sich um einen Einzelfund handelt, besteht derzeit kein Anlass für neue Einschränkungen

Erster Japankäferfang nach den Massnahmen 2024
Im Zuge der laufenden Folgeüberwachung wurde ein Japankäfer oberhalb von Steinerberg in einer Pheromonfalle gefangen. Die Falle war Teil des Überwachungsnetzes, das gezielt in der Region um das Naturschutzgebiet Sägel aufgestellt wurde. Im Sommer 2024 wurde im Naturschutzgebiet Sägel (Gemeinde Arth) eine kleine Population von Japankäfern nachgewiesen – fünf Tiere im Zentrum des Gebietes und drei in dessen Umfeld. Die geringe Anzahl liess damals hoffen, dass eine Bekämpfung Aussicht auf Erfolg hat. Um eine Vermehrung zu verhindern, wurden im Auftrag des Amtes für Landwirtschaft in einem Radius von rund 300 Metern um den Befallsherd Nematoden (Fadenwürmer) ausgebracht. Diese bekämpfen die Engerlinge des Japankäfers im Boden.

Glänzender Käfer verursacht grosse Frassschäden
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein invasiver Schädling mit beachtlichem Zerstörungspotenzial. Mit seinem metallisch-grünen Panzer und den auffälligen weiss behaarten Seitenstreifen erinnert er an einen kleineren Verwandten des Maikäfers – ist aber deutlich agiler und schädlicher. Der Käfer verursacht grosse Frassschäden an über 400 Pflanzenarten – darunter Mais, Rosen, Reben, Obstbäume oder Ahorn. Besonders tückisch: Auch die Larven, sogenannte Engerlinge, richten erheblichen Schaden an. Sie leben im Boden und fressen dort die Wurzeln von Gräsern und anderen Pflanzen. Dadurch können ganze Rasenflächen oder Landwirtschaftskulturen absterben. Die wirtschaftlichen Folgen sind beträchtlich: Das Bundesamt für Landwirtschaft schätzt den potenziellen jährlichen Ernteverlust allein in der Landwirtschaft auf mehrere hundert Millionen Franken. Hinzu kommen Schäden an Rasenanlagen, Sportplätzen oder in privaten Gärten. Die ausgewachsenen Käfer können sowohl fliegen als auch unbeabsichtigt durch den Menschen verbreitet werden – etwa in Fahrzeugen, Gepäck oder mit Pflanzenmaterial. Während sich einzelne Tiere bei wenig Populationsdruck kaum vom Fundort wegbewegen, können Weibchen bei starkem Befall Distanzen von bis zu 15 Kilometer überwinden. Für die Eiablage besonders attraktiv sind feuchte, ungestörte Böden mit dichter Grasvegetation. Solche Bedingungen herrschen etwa im Naturschutzgebiet Sägel.

Aktuelle Überwachung des Japankäfers im Kanton Schwyz
Die Überwachung erfolgt mehrstufig. Im Rahmen der allgemeinen Gebietsüberwachung wird der Kanton Schwyz grossflächig überwacht – von Pfäffikon über Küssnacht bis nach Schwyz. Die Folgeüberwachung konzentriert sich demgegenüber auf Gebiete mit bestätigtem Befall. Im Jahr 2025 wurden rund um das Sägel 52 Pheromonfallen im Umkreis von sechs Kilometern aufgestellt. Ziel ist es, frühzeitig neue Fänge zu erfassen und den Erfolg der Bekämpfungsmassnahmen zu überprüfen. Der aktuelle Fang in der Nähe von Steinerberg hat zur Intensivierung der Überwachung geführt. Acht zusätzliche Pheromonfallen wurden gezielt zur Abgrenzungsüberwachung installiert und werden mehrmals wöchentlich kontrolliert.

Bisherige Massnahmen
Am 24. April 2025 wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die für den Befallsherd (Radius von 1 km) sowie eine zusätzliche Pufferzone gilt.

Im Befallsherd:

  • Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen vom 1. Juni bis 30. September
  • Kein Transport von Grüngut, Kompost, Wurzelpflanzen, Substraten oder Bodenmaterial aus dem Gebiet

In der Pufferzone:

  • Vom 1. Juni bis 30. September darf kein Grüngut aus der Zone hinaus transportiert werden
  • Gärtnereien und Gartencenter unterliegen speziellen Regelungen
  • Private Haushalte sind kaum betroffen

Weitere Schritte nach dem Fund 2025
Da sich der aktuelle Fang innerhalb der bestehenden Pufferzone befindet, sind zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Massnahmen geplant. Die Massnahmen aus der Allgemeinverfügung vom 24. April 2025 bleiben weiterhin in Kraft. Da es sich um einen Einzelfund handelt, besteht aktuell kein Anlass für neue Einschränkungen. Die geltenden Regeln behalten ihre Gültigkeit für die definierten Zonen.

Was tun bei einem Fund?
Der Japankäfer ist ein meldepflichtiger Quarantäneorganismus. Fangen Sie den Käfer möglichst lebend ein und lassen Sie ihn auf keinen Fall wieder frei. Legen Sie ihn in ein gut verschliessbares Gefäss und frieren Sie ihn mindestens über Nacht ein – auch wenn er bereits tot wirkt. Zur Identifikation ist es wichtig, dass die typischen weissen Haarbüschel auf beiden Seiten des Hinterleibs sichtbar sind. Machen Sie daher ein scharfes, gut ausgeleuchtetes Foto, idealerweise mit einem Lineal daneben.

Bitte senden Sie das Foto zusammen mit folgenden Angaben per E-Mail an afl@sz.ch: Ihren Namen, den genauen Fundort, Belegfoto des Käfers. Versenden Sie niemals lebende Käfer per Post oder Kurier. Auch verdächtige Larven sollten – sofern eingefangen – eingefroren und gemeldet werden. Hingegen müssen Frassschäden ohne Käfernachweis nicht gemeldet werden, da sie nicht eindeutig dem Japankäfer zugeordnet werden können. Zögern Sie bei einem Verdacht nicht und melden Sie den Fund so rasch wie möglich an das Amt für Landwirtschaft. Jede Meldung hilft, eine weitere Ausbreitung des Japankäfers im Kanton Schwyz frühzeitig zu verhindern.

Weiterführende Informationen zum Japankäfer befinden sich unter www.sz.ch/pflanzenschutz.

Amt für Landwirtschaft


Mario Bürgler
Vorsteher Amt für Landwirtschaft
+41 41 819 15 11


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