Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung
Das Volk soll über das Bundesgesetz entscheiden
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung das Kantonsreferendum zu ergreifen. Mit der Individualbesteuerung sollen Ehepaare neu zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen. Kernziele sind die Beseitigung der Heiratsstrafe sowie verbesserte Beschäftigungseffekte. Obwohl der Regierungsrat die Abschaffung der Heiratsstrafe begrüsst, stehen die Kosten und der Nutzen der Vorlage in einem eklatanten Missverhältnis. Die gesteckten Ziele könnten deutlich einfacher und günstiger erreicht werden.
Die eidgenössischen Räte haben im Juni 2025 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verabschiedet. Dabei handelt es sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative. Mit dem Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung sollen die Heiratsstrafe abgeschafft und positive Erwerbsanreize gesetzt werden. Die sogenannte Heiratsstrafe beschreibt den Umstand, dass Ehepaare teilweise aufgrund des progressiven Einkommenssteuertarifs steuerlich stärker belastet werden als Konkubinatspaare mit gleichem Einkommen. Dies trifft insbesondere Ehepaare mit höheren Einkommen und relativ gleichmässiger Einkommensaufteilung. Hingegen sind Ehepaare mit niedrigen oder ungleichmässig aufgeteilten Gesamteinkommen aktuell steuerlich eher bevorteilt. Die Individualbesteuerung ist für alle staatlichen Ebenen vorgesehen.
Kantone haben Hausaufgaben gemacht
Der Regierungsrat lehnt die Vorlage des Bundesrates und der eidgenössischen Räte ab. Die Kantone haben die Heiratsstrafe auf ihrer Ebene schon seit längerem beseitigt. Der Bundesrat hätte deutlich einfachere Verfahren wählen können. Nun sollen alle Kantone ihre bewährten und austarierten Steuersysteme während mehreren Jahren aufwendig umbauen, um ein Problem zu lösen, welches nur in der Bundessteuer besteht. Neben zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe wird auch der administrative Aufwand für die Steuerpflichtigen deutlich erhöht. Nur schon im Kanton Schwyz wird mit rund 35 000 zusätzlichen Steuererklärungen gerechnet. Für die Beseitigung der Heiratsstrafe, die Verbesserung von Erwerbsanreizen und die Gleichstellung von Mann und Frau bestehen aus Sicht des Regierungsrates objektiv bessere Instrumente, welche die Bürger auch nicht vor komplexere Prozesse stellen. Bspw. ein Splittingverfahren, wie es in vielen Kantonen und auch im Kanton Schwyz zum Einsatz kommt. Basierend auf diesen Gründen ist gegen das Bundesgesetz aus Sicht des Regierungsrates zwingend das Kantonsreferendum zu ergreifen.
Potenziell zweites Kantonsreferendum
Das Kantonsreferendum gelangte in der Schweiz seit der Einführung im Jahr 1874 erst einmal (2003) zur Anwendung. Wenn mindestens acht Kantone innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung eines Erlasses es verlangen, muss ein Bundesgesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Für das Ergreifen des Kantonsreferendums ist der Kantonsrat zuständig. Bereits mehrere Kantonsregierungen haben bei ihren Parlamenten ebenfalls entsprechende Anträge gestellt. Der Regierungsrat hat vorderhand keinen Zweifel, dass die notwendige Zahl von acht Kantonsreferenden erreicht wird.
Finanzdepartement
Regierungsrat Herbert Huwiler
Vorsteher Finanzdepartement
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