Ausgabenbewilligungen für die Sanierung und Umgestaltung der Herrengasse in Schwyz
Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unterstützt die regierungsrätliche Vorlage
Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Willi Kälin, beantragt dem Kantonsrat, der Ausgabenbewilligung von 4.25 Mio. Franken für die Sanierung und Umgestaltung der Herrengasse in Schwyz zuzustimmen.
Die Herrengasse ist Teil der kantonalen Hauptstrasse Nr. 8 und hat auch eine wichtige Verkehrsfunktion als Zu- und Wegfahrtsachse für das Zentrum von Schwyz. Sie liegt im historischen, eng bebauten Ortskern und entlang der Strasse befinden sich verschiedene publikumsintensive Erdgeschossnutzungen sowie das Schulhaus Herrengasse. Die Herrengasse ist baulich jedoch in einem schlechten Zustand und am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Der gesamte Strassenkörper inklusive Werkleitungen ist stark sanierungsbedürftig.
Neues Geschwindigkeitsregime, Verbesserungen für die Verkehrs- und Schulwegsicherheit sowie den öffentlichen Verkehr
Die Herrengasse soll deshalb im Bereich vom Chupferturm über das Schulhaus Herrengasse bis zur Pfarrkirche St. Martin auf einer Länge von rund 390 Metern saniert und umgestaltet werden. Um sie in das Geschwindigkeitskonzept der Gemeinde Schwyz zu integrieren und die Einführung einer Tempo-30-Zone zu ermöglichen, muss der Strassencharakter entsprechend angepasst werden. Dafür werden die Breite der Fahrbahn leicht reduziert und an deren Rändern überfahrbare Bänder (Granitplatten) eingebaut. Gleichzeitig werden im gesamten Strassenabschnitt durch gezielte Massnahmen die vorhandenen verkehrlichen Defizite beseitigt, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Zur Verbesserung der Fahrplanstabilität des öffentlichen Verkehrs ist im Zuge der Sanierung sodann die Erstellung einer neuen Busbevorzugungsanlage (Lichtsignalanlage) beim Knoten Zeughausstrasse/Herrengasse vorgesehen, zudem werden die beiden bestehenden Bushaltestellen gemäss den Anforderungen der Behindertengleichstellungsgesetzgebung umgebaut.
Klare Unterstützung
Nachdem die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen anlässlich ihrer Sitzung vom 13. November 2025 über das Projekt detaillierte Informationen erhalten hatte, stellte sie sich mehrheitlich hinter die beantragte Ausgabenbewilligung von 4.25 Mio. Franken. Die Kommissionsmitglieder zeigten sich im Grundsatz überzeugt vom Nutzen der Sanierungsmassnahmen. Zu Diskussionen führten die vorgesehene Erweiterung der Pflästerung im Bereich der Pfarrkirche sowie auf den Trottoirs, das neue Temporegime und die verminderte Strassenbreite. Die Begründung, wonach die Gemeinde Schwyz im Rahmen der Sanierung die Vereinheitlichung der Materialisierung der Trottoirs innerhalb der Herrengasse – zu ihren Lasten – anstrebt, um den Bezug zum alten, schützenswerten Dorfkern Schwyz hervorzuheben und damit eine bessere Eingliederung der Strasse ins Ortsbild zu schaffen, vermochte die Mehrheit der Kommissionsmitglieder indes zu überzeugen. Dies umso mehr, als die neue Strassenraumgestaltung auch der Verbesserung der Verkehrssicherheit und des öffentlichen Verkehrs dient.
Baubeginn im Jahr 2027
Nach der Genehmigung der Ausgabenbewilligungen durch den Kantonsrat ist geplant, das Ausführungsprojekt auszuarbeiten und mit den Arbeiten an der Herrengasse in der zweiten Jahreshälfte 2027 zu beginnen. Dies jedoch in Koordination mit dem Umbau der Busdrehscheibe Schwyz, Zentrum, für den die Gemeinde Schwyz zuständig ist und bei der diese aktuell von einem Baubeginn im Frühling 2026 ausgeht.
Kantonsrat
Die vorberatende Kommission