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Werkbeiträge 2026 für Schwyzer Kulturschaffende

Ausschreibung für vier Sparten

Dank Werkbeiträgen können Kunstschaffende ihre künstlerischen Kompetenzen vertiefen.

Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt 2026 erneut im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende aus – gleichzeitig für die vier Sparten bildende Kunst, Musik, Theater und Tanz sowie Kurz- und Animationsfilm. Einsendeschluss ist der 24. Juni 2026.

Ziel der Vergabe von Werkbeiträgen ist die unmittelbare und personenbezogene Förderung. Mit den Beiträgen wird es Kulturschaffenden erleichtert, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen. Sie sollen sich auf eine experimentelle, innovative und künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können. Werkbeiträge fördern in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Vorhaben. Der Werkbeitrag ist primär für die persönliche künstlerische Weiterbildung der Kulturschaffenden gedacht.

Teilnahmeberechtigt sind 2026 Kulturschaffende mit einem Leistungsausweis in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater sowie Kurz- und Animationsfilm, die im Kanton Schwyz seit mindestens zwei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen. Gruppen können teilnehmen, sofern ihr Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens zwei Jahren zur Hauptsache im Kanton Schwyz liegt.

Unabhängige Fachjury
Die Bewerbungen werden durch eine unabhängige Fachjury beurteilt. Auf ihren Antrag hin wird die Kulturkommission abschliessend über die Werkbeiträge entscheiden. Bei der Vergabe spielen die Beurteilung der Qualität und die Kontinuität des bisherigen künstlerischen Schaffens, vermittelnde Aspekte und Teilprojekte, das Entwicklungspotenzial einer Person oder einer Gruppe in ihrer künstlerischen Tätigkeit sowie der überzeugende, innovative und eigenständige Charakter des Vorhabens respektive des beabsichtigten Projekts eine zentrale Rolle.

Für Erstausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden, gibt es keine Beiträge. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beiträge oder Defizitgarantien an Aufführungen. Nachfinanzierungen von bereits laufenden Projekten haben keinen Anspruch auf einen Werkbeitrag. Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von maximal CHF 100 000.--.

Einsendeschluss: Mittwoch, 24. Juni 2026 (Datum des Poststempels).

Die Bewerbungsunterlagen können per E-Mail, auf der Website sowie schriftlich bezogen werden:
E-Mail: kulturfoerderung.afk@sz.ch
Website: Kanton Schwyz / Werkbeiträge
Schriftlich: Kulturkommission Kanton Schwyz, Geschäftsstelle, Postfach 2202, 6431 Schwyz.  

Amt für Kultur


Raphaela Reichlin
Geschäftsstelle der kantonalen Kulturkommission
+41 41 819 19 48

 


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