72 Einsprachen gegen Nutzungsplan Sägel/Lauerzersee
Die Einsprachen werden nun analysiert und das weitere Vorgehen festgelegt.
Der kantonale Nutzungsplan zur Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee lag vom 27. März bis 27. April 2026 öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist sind beim Umweltdepartement 72 Einsprachen eingegangen. Etwa ein Drittel der Eingaben wiesen dabei einen identischen oder weitgehend gleichlautenden Wortlaut auf.
Die fristgerecht eingereichten Einsprachen werden nun vertieft geprüft. Auf dieser Grundlage wird das weitere Vorgehen festgelegt. Die Einsprechenden werden anschliessend zu gegebener Zeit direkt kontaktiert und über die nächsten Schritte informiert.
Gesetzlicher Auftrag wird umgesetzt
Seit 1996 sind die Kantone verpflichtet, den Schutz der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung umzusetzen. Der Kanton Schwyz wurde vom Bund wiederholt aufgefordert, den gesetzlich vorgeschriebenen Vollzug sicherzustellen. Mit dem kantonalen Nutzungsplan zur Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee erfüllt der Kanton diesen Auftrag aus der Bundesgesetzgebung sowie die Vorgaben des kantonalen Richtplans.
Schutz und Nutzung werden geordnet
Konkret vorgesehen sind die Erweiterung des bestehenden Naturschutzgebiets auf den gesamten Perimeter der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung, die Ausscheidung der erforderlichen Pufferzonen sowie eine klare Besucherlenkung für die einzelnen Schutz- und Nutzungsbereiche. Damit werden Schutz, Erholung und geordnete Nutzung langfristig aufeinander abgestimmt.
Rechtssicherheit für bestehende Anlagen
Der kantonale Nutzungsplan schafft zudem Rechtssicherheit bei bestehenden Nutzungen. Er sieht die Wiederherstellung des vor Inkrafttreten der Moorlandschaftsverordnung rechtmässig bewilligten Zustands der Sägelstrasse sowie des Campingplatzes Buchenhof vor. Forderungen nach weitergehenden Einschränkungen beziehungsweise einer vollständigen Aufhebung der Sägelstrasse und des Campingplatzes konnten erfolgreich abgewehrt werden.
Badeplätze bleiben langfristig gesichert
Gleichzeitig wird die langfristige Nutzung der Badeplätze in der Erholungszone Buchenhof sowie auf dem Cholplatz gesichert. Damit bleiben wichtige Naherholungsangebote für Bevölkerung und Gäste erhalten.
Umweltdepartement
Remo Bianchi
Vorsteher Amt für Wald und Natur
+41 41 819 18 03
(erreichbar am Freitag, 1. Mai 2026: 9:00-10:00 Uhr)