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Neue Entschädigungen für die Landwirtschaft und Einbezug der Jägerschaft in die Wolfs-Regulierung

Regierungsrat erlässt revidierte Jagdverordnung

Die Revision der Jagd- und Wildschutzverordnung bringt u.a. Neuerungen bei der Regulierung von Grossraubtieren. (Bild: Stefan Zürrer)

Der Regierungsrat hat die kantonale Jagd- und Wildschutzverordnung revidiert. Neu werden landwirtschaftliche Schäden durch Graugänse und Höckerschwäne entschädigt und Jagdberechtigte in die Regulierung von Grossraubtieren einbezogen.

Schäden an landwirtschaftlichen Wiesen und Kulturen durch geschützte Tierarten waren bislang nicht entschädigungsfähig. Graugänse und Höckerschwäne fallen in diese Kategorie. Ihre Bestände wachsen und damit auch die Beeinträchtigungen durch Frass, Verkotung und Trittschäden. Künftig werden solche Schäden über die kantonale Wildschadenkasse entschädigt.

Jagdberechtigte wirken bei Wolfs-Regulierung mit
Bereits 2025 wurden ortskundige Jagdberechtigte für die Regulierung des Chöpfenberg-Wolfsrudels beigezogen. Die revidierte Verordnung legt nun die Bedingungen für den künftigen Einbezug von Jagdberechtigten bei Massnahmen gegen schadenstiftende Grossraubtiere und zur Regulierung von Wolfsrudeln fest. Interessierte Jägerinnen und Jäger werden entsprechend ausgebildet und sind danach zur Mitwirkung berechtigt.

Im Rahmen dieser Revision wurden zudem Detailanpassungen in verschiedenen Bereichen vorgenommen. Die revidierte Jagd- und Wildschutzverordnung wird im Amtsblatt publiziert und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Umweltdepartement


Remo Bianchi
Vorsteher Amt für Wald und Natur
+41 41 819 18 03
(erreichbar am Donnerstag, 18. Juni 2026: 10:00bis 11:00 Uhr)


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