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Rechtliche Grundlagen für die digitale Verwaltung

Vorlage zum Gesetz über die digitale Verwaltung an den Kantonsrat verabschiedet

Die rechtliche Grundlage für die digitale Verwaltung geht an den Kantonsrat. (Symbolbild: iStock)

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat das neue Gesetz über die digitale Verwaltung zum Beschluss. Dieses zukunftsweisende Gesetz soll das bestehende E-Government-Gesetz aus dem Jahr 2009 ablösen und den rechtlichen Rahmen für die digitale Transformation der Verwaltung schaffen.

Das Gesetz über die digitale Verwaltung verfolgt das Ziel, moderne und effiziente digitale Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereitzustellen. Dabei werden zentrale Prinzipien wie «digital first» und «once-only» verankert. Zudem werden Basisdienste wie der Onlineschalter sowie eine zentrale Benutzer- und Zugriffsverwaltung eingeführt. Die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung physischer Dokumente und ein modernes Datenmanagement sind ebenfalls Bestandteil des Gesetzesentwurfs.

Bestätigung in Vernehmlassung
Bereits im November 2022 hat der Regierungsrat die Strategie «Digitale Verwaltung Schwyz 2032» verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz sollen nun die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um diese Strategie erfolgreich umzusetzen. In der durchgeführten Vernehmlassung erhielt der Entwurf des Regierungsrates in den wesentlichen Aspekten breiten Zuspruch. In diversen Punkten konnten aber basierend auf der Vernehmlassung auch noch wesentliche Optimierungen erzielt werden.

Grundlagen für die digitale Entwicklung schaffen
Insgesamt bietet das Gesetz über die digitale Verwaltung eine breite und fundierte rechtliche Basis für zukünftige digitale Entwicklungen. Im Rahmen der digitalen Transformation strebt der Kanton eine schlanke, bürgernahe und wirtschaftsfreundliche Verwaltung an, die den Anforderungen der modernen Gesellschaft gerecht wird. Dabei ist zum jetzigen Zeitpunkt insbesondere eine stabile Basis zu schaffen, die gleichzeitig ausreichend Flexibilität bietet. Gleichwohl ist nicht auszuschliessen, dass mit der rasanten technologischen Entwicklung sich mittelfristig Aktualisierungsbedarf zeitigen wird, wobei das neue Gesetz einen ausgezeichneten Startpunkt bietet.

Bericht an den Kantonsrat
Vorlage an den Kantonsrat

Finanzdepartement


Landesstatthalter Herbert Huwiler
Vorsteher Finanzdepartement
+41 41 819 23 00
(erreichbar am Donnerstag, 2. Juli 2026: 11:00–12:00 Uhr)


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