Sanierung und Ausbau der Hauptstrasse Nr. 390, Holeneich – Lägeten, Tuggen
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung
Die Kantonsstrasse Nr. 390, Lachen bis Grynau, soll auf dem Abschnitt zwischen Holeneich bis Lägeten in Tuggen auf einer Länge von knapp zwei Kilometern saniert und ausgebaut werden. Dafür hat der Kantonsrat im Juni 2022 eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von 20.5 Mio. Franken gesprochen. Notwendige Projektanpassungen infolge eines Verwaltungsgerichtsentscheids sowie erhebliche Kostensteigerungen im Tiefbau führen nun dazu, dass diese Ausgabenbewilligung für die Umsetzung des Projekts nicht ausreicht. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung um 6.95 Mio. Franken.
Die Kantonsstrasse soll im Abschnitt zwischen Holeneich bis Lägeten umfassend saniert und ausgebaut werden. Das Projekt besteht insbesondere aus dem Aus- und Neubau von Velo- und Fussgängerverbindungen mit einem neuen kombinierten Velo-/Gehweg, der Aufwertung der Knoten Mühlenen- und Bolenbergstrasse, einer zusätzlichen Bushaltestelle (Bolenberg) und dem vollständigen Ersatz des bestehenden Strassenkörpers. Mittels Trennstreifen erfolgt eine klare Separierung der Verkehrsregime.
Mehrkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag
Gegen die erste Projektgenehmigung im Jahr 2022 wurden zwei Beschwerden beim Verwaltungsgericht erhoben und von diesem gutgeheissen. Im Nachgang zu diesem Entscheid hat das Baudepartement das Strassenausbauprojekt vor dem Hintergrund der gerichtlichen Erwägungen – namentlich hinsichtlich des nationalen Wildtierkorridors und einer verbesserten Gewährleistung der Behindertengerechtigkeit der betroffenen Bushaltestellen – angepasst und ein zweites Mal genehmigen lassen. Gegen das angepasste Projekt gingen keine Beschwerden mehr ein.
Die notwendig gewordenen Anpassungen des Projekts haben insgesamt erhebliche Zusatzleistungen zur Folge, welche zu Mehrkosten führen. Abgesehen davon haben sich im Tiefbau seit der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch den Kantonsrat im Jahr 2022 auf breiter Front erhebliche Kostensteigerungen ergeben, welche vorliegend ebenfalls zu Buche schlagen. Die neuen Erkenntnisse haben das Tiefbauamt zu einer Neubeurteilung der Kostenpositionen veranlasst. Daraus hat sich ergeben, dass die gesprochene Ausgabenbewilligung nicht ausreicht, um das bewilligte Projekt umzusetzen. Demzufolge bedarf es einer Erhöhung der Ausgabenbewilligung.
Notwendigkeit des Projekts bleibt bestehen
Nach dem Dafürhalten des Regierungsrates ist am vorliegenden Projekt festzuhalten. Die Behebung der baulichen Schäden an der Strasse und den bestehenden Kunstbauten machen eine entsprechende Sanierung respektive den Ersatz der Bauwerke ohnehin notwendig. Zudem wird insbesondere durch den Bau eines Velo- und Gehweges die Verkehrssicherheit für Fussgänger und Velofahrer wesentlich erhöht. Eine sinnvolle, deutlich weniger kostenaufwändige Variante konnte nicht ausgemacht werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung um 6.95 Mio. Franken.
Start der Hauptarbeiten im Frühjahr 2027
In den Jahren 2025/2026 wurden für den Strassenausbau bereits Vorarbeiten, namentlich Rodungen und Abbrucharbeiten, vorgenommen. Der Start der Hauptarbeiten ist nun, unter Berücksichtigung der Frist für die allfällige Ergreifung eines Referendums gegen die Ausgabenbewilligungserhöhung, für Frühjahr 2027 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rund drei Jahre.
Antrag Erhöhung der Ausgabenbewilligung Holeneich-Lägeten, Tuggen
Vorlage Erhöhung der Ausgabenbewilligung Holeneich-Lägeten, Tuggen
Staatskanzlei
Regierungsrat André Rüegsegger
Vorsteher Baudepartement
+41 41 819 25 00