RUVEKO beantragt Ablehnung der Zugersee-Initiative
Die vorgeschlagene Zirkulationsunterstützung überzeugt die vorberatende Kommission nicht
Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr (RUVEKO) unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Samuel Lütolf, beantragt dem Kantonsrat, die Zugersee-Initiative für gültig zu erklären, sie aber abzulehnen. Die Kommission äussert erhebliche Zweifel an der Wirkung sowie am Kosten-Nutzen-Verhältnis der vorgeschlagenen Belüftungsmassnahme. Weiter liess sich die RUVEKO über die Richtplananpassung 2025 informieren, insbesondere über die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung sowie über den Vorprüfungsbericht des Bundes.
Die Initiative «Ja zu gesunden Seen (Zugersee-Initiative)» verlangt eine Ergänzung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz. Danach soll der Kanton Massnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Wasserqualität in den öffentlichen Seen sicherzustellen. Für den Zugersee soll er zudem einmalig 2.272 Mio. Franken und jährlich 109 000 Franken zur Verfügung stellen.
Mit diesen Mitteln soll sich der Kanton Schwyz an einer sogenannten Zirkulationsunterstützung beteiligen. Dabei wird Druckluft in den Zugersee eingeblasen. So soll sich das Wasser besser durchmischen, und mehr Sauerstoff soll in die Tiefe gelangen. Die Kosten sollten sich die Anrainerkantone Zug, Luzern und Schwyz teilen. Der Kantonsrat hat die Schwyzer Kostenbeteiligung im April 2025 mit 54 zu 43 Stimmen abgelehnt. Die Initiative will sie nun im Gesetz verankern.
Beurteilung durch die Kommission
Die Kommission hörte Fachpersonen sowie eine Vertretung des Initiativkomitees an. Sie hat nach wie vor Zweifel an der Wirksamkeit der Belüftung. Am Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee werden seit den 1980er-Jahren Belüftungsanlagen betrieben. Gleichwohl werden die bundesrechtlichen Anforderungen dort bis heute nicht durchgehend eingehalten. Eine Belüftung setzt zudem bei den Auswirkungen an und nicht bei der Ursache, dem Nährstoffeintrag.
Für den Zugersee erkennt die Kommission keinen akuten Handlungsbedarf. Die Gewässerschutzverordnung des Bundes behält bei den Anforderungen an den Sauerstoffgehalt besondere natürliche Verhältnisse ausdrücklich vor. Nach Auffassung der Kommission liegen solche Verhältnisse beim Zugersee vor: Der See ist bis zu 198 Meter tief, und Zu- und Abfluss der Lorze liegen nahe beieinander. Der Zugersee zählt zudem zu den ertragreichsten Fischereigewässern der Schweiz und befindet sich, abgesehen vom erhöhten Phosphorgehalt im Tiefenwasser, in einem guten ökologischen Zustand. Eine rechtliche Verpflichtung des Kantons Schwyz zur finanziellen Beteiligung an see-internen Massnahmen besteht nach Ansicht der Kommission nicht. Sie erachtet den Einsatz von Millionenbeträgen für eine Massnahme mit umstrittener Wirkung als nicht gerechtfertigt.
Kritisch beurteilt die Kommission auch die Tragweite der Initiative. Die vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet den Kanton mutmasslich, die Mindestanforderungen in sämtlichen öffentlichen Seen sicherzustellen, nicht nur im Zugersee. Damit geht sie über das Bundesrecht hinaus, das eine Abwägung von Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit vorsieht und die Kosten grundsätzlich den Verursachern auferlegt. Ein Beispiel dafür ist der Lauerzersee. Dort verzichtete der Regierungsrat 2007 auf eine Sanierung, da diese selbst mit weitreichenden Eingriffen in die Landwirtschaft kaum umsetzbar gewesen wäre. Unter der neuen Bestimmung wäre ein solcher Verzicht kaum mehr möglich. Die finanziellen Folgen für den Kanton lassen sich nicht abschätzen. Für die explizit vorgesehene Belüftung des Zugersees fehlen zudem überprüfbare Zielwerte und eine Exit-Strategie.
Die Kommission weist ferner darauf hin, dass die Landwirtschaft mit der Ausscheidung der Zuströmbereiche bereits einschneidende Auflagen umsetzt. Weitere Massnahmen in der Landwirtschaft sind nicht vorgesehen. Die Initiative könnte jedoch zusätzliche Auflagen nach sich ziehen. Die Kommission will deshalb zunächst die Wirkung der laufenden Massnahmen abwarten und messbar machen.
Minderheit will Rückweisung
Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen. Sie ist der Auffassung, dass die Auswirkungen der Initiative, insbesondere auf weitere Seen und in finanzieller Hinsicht, nicht ausreichend abgeklärt worden sind.
Richtplananpassung kurz vor Abschluss
Mit der Richtplananpassung 2025 werden verschiedene raumwirksame Grundlagen im kantonalen Richtplan verankert und damit für Kanton und Gemeinden sowie gegenüber dem Bund verbindlich. Dazu gehören unter anderem das touristische Raumkonzept, der öffentliche Verkehr, der Schiffsverkehr, die Wasserkraftnutzung, die Deponien und die Abwasserentsorgung.
Die öffentliche Mitwirkung dauerte vom 24. April bis 22. Juni 2026. Die Eingaben wurden ausgewertet, und der Richtplan wurde punktuell angepasst. Ebenso wurden die Ergebnisse der Vorprüfung durch den Bund berücksichtigt. Die Kommission hat die Mitwirkungs- und Vorprüfungsergebnisse eingehend beraten. Der Regierungsrat beabsichtigt, den angepassten Richtplan noch in diesem Jahr zu erlassen und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Kantonsrat
Vorberatende Kommission
Samuel Lütolf
Präsident RUVEKO
+41 79 771 96 69