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Wichtige Grundlage der kantonalen Raumentwicklung wieder auf aktuellem Stand

Richtplananpassung 2025

Der Glattalpsee - touristischees Gebiet und Grundlage für die Stromproduktion (Bild: Stefan Zürrer)

Der Regierungsrat hat die Richtplananpassung 2025 erlassen und zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Der Verabschiedung durch den Regierungsrat ging ein umfassender Mitwirkungsprozess voraus.

Anlass zur Richtplananpassung 2025 gaben neue Grundlagen und Aufträge aus dem Bundesrecht. Die Richtplananpassung 2025 beinhaltet ein breites Spektrum an Themen. Schwerpunkte der Anpassung sind die Richtplankapitel Tourismus, Verkehr, Energie und Klima, Deponien und Abwasserentsorgung. Zugleich bot sich die Gelegenheit, weitere Themen auf den aktuellen Stand zu bringen.

Partizipativer Prozess
Die Arbeiten zur Richtplananpassung erfolgten in einem breit abgestützten, partizipativen Prozess. Sowohl die behördliche als auch die öffentliche Mitwirkung fanden digital statt. Die Richtplananpassung 2025 ist aufgrund ihrer thematisch breit gelagerten Anpassung auf grosses Interesse gestossen. Dies zeigte sich einerseits in der Anzahl von Rückmeldungen und andererseits bei den Inhalten der Anliegen, die eingegangen sind. Von der Möglichkeit zur Mitwirkung haben Gemeinden, Bezirke, Nachbarkantone, politische Parteien, Fachverbände, Vereine und Private Gebrauch gemacht.

Breite Unterstützung
Die Richtplananpassung 2025 wird von den Gemeinden grossmehrheitlich unterstützt. Dort wo es im Gesamtinteresse der Raumplanung möglich war, wurde der Richtplan den Eingaben entsprechend angepasst und ergänzt. Einige Anträge betrafen aber auch Themen, die mit der vorliegenden Richtplananpassung 2025 nicht geändert werden. Diese Anträge konnten nur in beschränktem Mass berücksichtigt werden, können jedoch in ein nächstes Verfahren einfliessen.

Richtplananpassung zur Kenntnisnahme im Kantonsrat
Im nächsten Schritt geht die kantonsrätliche Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr (RUVEKO) in die Vorberatung zur Richtplananpassung 2025. Nach der Kenntnisnahme durch den Kantonsrat wird die Richtplananpassung 2025 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Für die Behörden des Kantons Schwyz und die Schwyzer Gemeinden ist die Richtplananpassung 2025 mit dem Erlass durch den Regierungsrat verbindlich geworden. Mit der Genehmigung durch den Bundesrat erhält der geänderte Richtplan auch für den Bund sowie die Nachbarkantone Verbindlichkeit.

Staatskanzlei


Angela Inderbitzin
Abteilungsleiterin Kantonalplanung
Amt für Raumentwicklung

+41 41 819 20 51

 


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