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Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte

Ab 2. November 2026 gibt es die ID mit Chip

Der Chip der ID enthält ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke. (Symbolbild: iStock)

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürger im Kanton Schwyz die neue biometrische Identitätskarte (Identitätskarte mit Chip) beantragen.

Die Identitätskarte gibt es neu mit oder ohne Chip. (Musterbild: AfM)

Wie schon der biometrische Schweizerpass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit wird die Identitätskarte noch stärker vor Missbrauch geschützt sein.

Antrag auf Ausstellung
Die neu erhältliche Identitätskarte mit Chip (biometrische Identitätskarte) und das Kombi-Angebot für Identitätskarte und Pass müssen aufgrund der Erfassung der Biometrie (Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gleich wie beim biometrischen Schweizer Pass) zwingend beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Hingegen kann im Kanton Schwyz der Antrag auf Ausstellung einer Identitätskarte ohne Chip auch weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

Reisen ohne Einschränkung und freie Wahl der Identitätskarte
Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt wurden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Je nach Bedarf kann somit zwischen den beiden Identitätskarten gewählt werden:

  • Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
  • Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.

Preislich unterscheiden sich die beiden Identitätskarten nicht. Auf der Website www.schweizerpass.ch ist ein Erklärvideo zu finden, das die Besonderheiten der beiden Varianten von Identitätskarten aufzeigt.

Unterschied zur E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden. Erstere ist ein amtliches Identitäts- und Reisedokument. Bei der E-ID handelt es sich dagegen um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Sie ist jedoch kein Reisedokument.

Notpass
Ebenfalls ab dem 2. November 2026 erhält der heutige «provisorische Pass» die neue Bezeichnung «Notpass», die den internationalen Begrifflichkeiten entspricht. Gleichzeitig erscheint der Notpass im neuen, 2022 beim Schweizerpass eingeführten einheitlichen Design. Die technischen Merkmale und die Bestellmodalitäten ändern sich nicht.

Amt für Migration


Tünde Szalay
Amtsvorsteherin
+41 41 819 22 07


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