Netzwerkanlass Kompensation Fruchtfolgeflächen und Bodenverbesserungen
Information über die Kompensation von Fruchtfolgeflächen und Bodenverbesserungsprojekte.
Datum
, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Kosten
Kostenlos
Veranstaltungsort
Markthalle Rothenthurm
Landstrasse 33
6418 Rothenthurm
Lageplan
Anmeldeformular
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Weitere Informationen
Programm
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19:30
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Begrüssung
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19:40
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Fruchtfolgefläche: Von der Beanspruchung bis zur Kompensation
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20:15
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Was ist der Nutzen für die Landwirtschaft?
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20:30
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Praxisbeispiele eines Planers
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21:00
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Diskussion
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Anschliessend Apéro
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Zielgruppe
Gemeinden, Bezirke, Grundeigentümer, Landwirte, Planer und weitere interessierte Stellen.
Kompensationen
Die Fruchtfolgeflächen umfassen die ertragreichen Böden. Der Sachplan «Fruchtfolgefläche» des Bundes verlangt, dass beanspruchte FFF kompensiert werden. Mit der Kompensationspflicht für FFF stellt der Kanton Schwyz sicher, dass sein Kontingent von 2500 ha nicht unterschritten wird. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitshilfe erarbeitet und in den kantonalen Richtplan überführt. Ist ein Vorhaben kompensationspflichtig, besteht die Möglichkeit, die Kompensation in Form einer Bodenverbesserung zu leisten.
Bodenverbesserungen
Als Hilfsmittel für Bodenverbesserungsprojekte steht im WebGIS die Hinweiskarte Bodenverwertung zur Verfügung. Die Kartengrundlage basiert auf Geoinformationsdaten, hat orientierenden Charakter und ist nicht abschliessend. Sie erleichtert die Planung und raumplanerische Bewilligung, gibt aber keine Auskunft über die tatsächliche Bodenqualität.
Grossprojekte
Eine Kompensation kann auch mittels Grossprojekt, durch Beteiligung mehrerer Kompensationspflichtiger erfolgen. Grossflächige, sorgfältig geplante und sachkundig begleitete Projekte sind qualitativ und wirtschaftlich attraktiver als verteilte Kleinprojekte.