Deponierung
Deponieren Sie Kontrollschilder bei Nichtgebrauch, um Prämien und Steuern zu sparen oder die Nummer zu behalten.
Kontrollschilder deponieren
Wenn Sie die Kontrollschilder bei uns deponieren, müssen sie ab dem auf die Abgabe folgenden Tag weder Versicherungsprämien noch Verkehrssteuern bezahlen. Die Deponierung wird von uns automatisch dem Versicherer gemeldet.
Gründe für eine Deponierung der Kontrollschilder
- Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft. Aber die Zahlen auf dem Kontrollschild gefallen Ihnen. Sie möchten das Kontrollschild behalten.
- Sie fahren Ihr Fahrzeug nur einige Monate im Jahr. Sie möchten nicht das ganze Jahr Verkehrsabgaben für das Fahrzeug bezahlen.
- Sie verlassen für einige Monate den Kanton Schwyz. Wenn Sie zurückkommen, möchten Sie wieder das gleiche Kontrollschild haben.
Vorgehensweise
- Die Kontrollschilder (gereinigt und ohne Rahmen) können beim Verkehrsamt oder beim zuständigen Polizeiposten im Kanton Schwyz abgegeben oder uns per Post zugestellt werden. Legen Sie beim Versand per Post einen Zettel bei, auf dem steht: «Bitte deponieren Sie mein Kontrollschild.»
- Wir informieren Ihre Versicherung darüber, dass wir Ihr Kontrollschild aufbewahren.
- Die bereits bezahlte Verkehrssteuer wird Ihnen ab diesem Datum zurückerstattet oder Sie erhalten eine Gutschriftsanzeige, welche bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt wird.
Lagerdauer
Wir lagen Ihre Kontrollschilder für ein Jahr. Sie können die Deponierungsdauer jeweils für ein weiteres Jahr, gerechnet ab Antragsdatum verlängern. Verwenden Sie für die Verlängerung der Deponierungsfrist das Online-Formular.
Kosten
Die Deponierungsgebühren betragen CHF 30.– und werden bei der Wiedereinlösung verrechnet. Jede Deponierungsverlängerung kostet pro Jahr CHF 30.—.
Eventuell entstehen auch bei der Versicherung noch zusätzliche Kosten.
Deponierungsfrist verlängern
Verwenden Sie für die Verlängerung der Deponierungsfrist das Online-Formular. Jede Deponierungsverlängerung kostet pro Jahr CHF 30.—.
Kontrollschilder nach der Deponierung wieder beziehen
Für die Wiedereinlösung der Kontrollschilder benötigen wir einen Versicherungsnachweis. Die Kontrollschilder werden ab Tagesdatum und frühestens ab dem Gültigkeitsdatum des Versicherungsnachweises abgegeben oder per Post zugestellt.
Vorgehensweise
- Versicherungsnachweis bestellen (spätestens 5 Tage vor der Wiedereinlösung)
- Die Versicherungsgesellschaft muss in jedem Fall vermerken, ob das Kontrollschild per Post zugestellt werden soll oder ob es in Schwyz oder in Pfäffikon abgeholt wird. Die Kontrollschilder werden wie folgt gelagert:
- Abgabeort Innerschwyz: Lagerort Verkehrsamt Schwyz
- Abgabeort Ausserschwyz und Sihlseeregion: Lagerort Prüfstelle Pfäffikon
Die Kontrollschilder werden am Abgabeort aufbewahrt. Falls Sie diese nicht dort beziehen möchten, melden Sie dies bitte drei Arbeitstage im Voraus, damit die Schilder intern nach Schwyz oder Pfäffikon zugestellt werden können.
Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis.
- Die Versicherungsgesellschaft muss in jedem Fall vermerken, ob das Kontrollschild per Post zugestellt werden soll oder ob es in Schwyz oder in Pfäffikon abgeholt wird. Die Kontrollschilder werden wie folgt gelagert:
- Wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden, reichen Sie den Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeugs oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form 13.20 A per Post oder vor Ort ein.
- Wenn Ihr Fahrzeug noch eingelöst ist und Sie die Versicherung nicht gewechselt haben, brauchen wir den Fahrzeugausweis nicht. Wenn Sie die Versicherung gewechselt haben, benötigen wir den Fahrzeugausweis im Original.
Gebühren
Die Wiederausgabe deponierter Schilder kostet CHF 30.–