Navigieren im Kanton Schwyz

Tagesschilder

Tagesschilder sind temporäre Nummernschilder, die für die Nutzung des Fahrzeugs an einem bestimmten Tag oder für einen begrenzten Zeitraum innerhalb der Schweiz ausgestellt werden. Ergänzend dazu erhalten Sie einen Tagesausweis.

Tagesschilder werden ausgestellt für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden. Sie können in folgenden Fällen eingesetzt werden:

Überführungsfahrten

Wenn ein Fahrzeug von einem Ort zum anderen transportiert werden muss, beispielsweise vom Verkäufer zum Käufer oder von einem Importeur zu einem Händler, können Tagesschilder genutzt werden.

Fahrten zur technischen Prüfung

Wenn ein Auto zur Motorfahrzeugkontrolle (MFK) gebracht werden muss, aber noch nicht zugelassen ist, können  Tagesschilder für diese Fahrt genutzt werden.

Fahrzeuge ohne dauerhafte Zulassung

Für Fahrzeuge, die nicht dauerhaft zugelassen sind, aber dennoch für gelegentliche Fahrten genutzt werden sollen, wie Oldtimer oder spezielle Sammlerstücke, können Tagesschilder sinnvoll sein.

Probefahrten

Wenn ein Fahrzeughändler oder eine Werkstatt ein Auto für Probefahrten zur Verfügung stellt, werden oft Tagesschilder verwendet. So können potenzielle Käufer das Auto testen, ohne dass es dauerhaft zugelassen sein muss.

Kurzzeitige Nutzung

Wenn ein Fahrzeug nur für einen kurzen Zeitraum genutzt werden soll, beispielsweise für einen speziellen Anlass, können Tagesschilder eine praktische Lösung sein.

Tagesschilder sind nur für unentgeltliche Fahrten bestimmt und eine Vermietung dieser Fahrzeuge ist nicht gestattet. Es dürfen höchstens 8 Personen im Fahrzeug mitgeführt und keine gefährlichen Ladungen befördert werden. Sachentransporte mit Fahrzeugen von mehr als 3500 kg Gesamtgewicht sind nicht gestattet.

Vorgehensweise zum Bezug der Tagesschilder

1. Tagesschilder beantragen

Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es zusammen mit untenstehenden Beilagen persönlich bei uns am Schalter ein. Falls Sie nicht persönlich erscheinen können, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

  • Identitätsnachweis: Ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte).
  • Fahrzeugpapiere: Original oder Kopie vom Fahrzeugausweis oder -brief des Fahrzeuges, für welches das Tagesschild benötigt wird.

2. Gebühren bezahlen

Die Gebühren für die Tagesschilder müssen direkt bei der Beantragung bezahlt werden.

Die Tagesschilder und der damit abgegebene Tagesausweis sind spätestens beim Ablauf ihrer Gültigkeit bei einem Polizeiposten oder den Verkehrsamt-Standorten Schwyz oder Pfäffikon zurückzugeben oder per Post an uns zu retournieren.

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