Praktische Führerprüfung
Sobald Sie prüfungsbereit sind, kann Ihre Fahrschule Sie zur praktischen Führerprüfung (Fahrprüfung) anmelden. Die Führerprüfung erfolgt entsprechend den allgemeinen Prüfungsanforderungen. Auch ist sie den Möglichkeiten des Prüfungsfahrzeugs angepasst.
Vorbereitung auf die Auto-Führerprüfung
- Zur praktischen Führerprüfung muss der Papier-Lernfahrausweis mitgenommen werden.
- Seit dem 1. Juli 2025 gehören Assistenzsysteme zur Auto-Fahrprüfung. Eine gute Vorbereitung ist wichtig. Ihre Fahrschule hilft Ihnen dabei. Mehr Infos gibt es auf www.smartrider.ch.
Anforderungen an alle Prüfungsfahrzeuge
Ihr Fahrzeug muss sich für die praktische Fahrprüfung in einem betriebssicheren Zustand befinden und ordnungsgemäss eingelöst sein. Sie müssen den Fahrzeugausweis mitbringen.
Bei Lern- und Prüfungsfahrten muss das Fahrzeug eine blaue Tafel mit weissem «L» haben. Die Tafel muss so angebracht sein, dass sie von hinten gut erkennbar ist.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug für Lern- und Prüfungsfahrten geeignet ist.
Anforderungen an Motorwagen (Autos, Lastwagen usw.)
- Bei winterlichen Strassenverhältnissen muss Ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein.
- Kopfstützen dürfen nicht entfernt werden.
- Bei Fahrzeugen der Kategorien B (Auto), C, C1 (Lastwagen) und D1 (sowie Kat. D bei Direkteinstieg) muss die Begleitperson die Handbremse leicht erreichen und auch beim Tragen der Sicherheitsgurten wirksam betätigen können.
Prüfungsfahrten mit elektrischer Handbremse
Für Prüfungsfahrten wird ein Fahrzeug zugelassen, wenn die elektrische Handbremse sämtliche folgenden Anforderungen erfüllt:
- Sie ist vom Beifahrersitz erreichbar, ohne die Sicherheitsgurte zu blockieren.
- Sie kann während der Fahrt dosiert und abstufbar über den Taster betätigt werden.
- Die Bremswirkung muss auch bei Betätigung des Gaspedals funktionieren und darf nicht unterbrochen werden.
Bei Prüfungsfahrzeugen ohne Doppelpedale prüft der Verkehrsexperte vor der Prüfungsfahrt die Funktion der Handbremse. Ausgenommen auf Lernfahrten mit Motorwagen der Kategorie C, sofern der Fahrzeugführer prüfungsreif ist.
Wird die praktische Führerprüfung der Kategorie B (Auto) mit einem privaten Prüfungsfahrzeug abgelegt, so ist eine schriftliche Bestätigung über die Funktion der elektrischen Handbremse der Markengarage/-vertretung vor der Prüfungsfahrt beizubringen.
Erfüllt die elektrische Handbremse die gestellten Anforderungen nicht, dürfen weder Lern- noch Prüfungsfahrten absolviert werden.
Töffprüfung (Motorradführerschein)
Die Prüfungsabnahme der Kategorien A1, A und -A erfolgt durch Hinterherfahren mit einem Begleitmotorrad. Während der Prüfung stehen Sie über Funk in direkter Verbindung mit dem Verkehrsexperten und erhalten von diesem fortlaufend Anweisungen.
Für die Funkkommunikation wird Ihnen ein Mono-Ohrhörer zur Verfügung gestellt. Alternativ können Sie auch einen eigenen Mono-Ohrhörer mit Kabel und 3,5-mm-Klinkenstecker verwenden.
Vom November bis März besteht im Kanton Schwyz keine Möglichkeit, die praktische Motorrad-Führerprüfung abzulegen.
Bevor der Verkehrsexperte mit dem Kandidaten die eigentliche Prüfungsfahrt startet, ist ein Parcours mit verschiedenen Stationen zu absolvieren (z. B. Anfahren / Klettern / Spurgasse / versetzter und gerader Slalom / optimale degressive Bremsung / enge Acht). Wer nicht alle Übungen beherrscht, wird sofort zurückgewiesen.
- Ausrüstung für die Motorrad-Führerprüfung
Die Schutzanforderungen an die Bekleidung müssen auch beim Tragen der Regenbekleidung erfüllt sein.
Bei Motorradprüfungen müssen die aktuellen Daten im Fahrzeugausweis eingetragen sein, vor allem die Leistung (kW). Dieser Eintrag kann schon Wochen vor der Prüfung kostenlos per Post erledigt werden. Ohne diesen Eintrag wird die praktische Prüfung nicht abgenommen.
Prüfungsorte für die Führerprüfung der Kategorien A und A1
- Innerschwyz: Werkhof Ingenbohl-Brunnen
- Ausserschwyz: Verkehrszentrum Tuggen
Zurückweisung bei der praktischen Prüfung
Vor der Prüfung werden die Bekleidung (z. B. Motorradausrüstung), die Ausweise und das Fahrzeug überprüft. Wenn die Ausrüstung nicht ausreichend ist, Papiere fehlen oder das Fahrzeug nicht sicher ist, wird die Prüfung nicht durchgeführt und die Gebühr trotzdem berechnet.
Nicht bestandene Führerprüfung
Erstes Mal nicht bestanden
Die Prüfung kann, nach erneuter Anmeldung, in der Regel frühestens einen Monat später wiederholt werden.
Zweimal nicht bestanden
Bestehen Sie die praktische Führerprüfung auch beim zweiten Mal nicht, muss Ihr Fahrlehrer schriftlich bestätigen, dass Sie die Ausbildung bei ihm abgeschlossen haben. In der Regel müssen Sie jetzt auch eine bestimmte Anzahl an Pflichtfahrstunden absolvieren.
Dreimal nicht bestanden
Nach dreimaligem Nichtbestehen der praktischen Führerprüfung müssen Sie eine Fahreignungsabklärung am Computer ablegen. Dabei geht es darum, zu sehen, ob Sie allgemein in der Lage sind, ein Motorfahrzeug zu lenken. Wenn Sie die Fahreignungsabklärung bestehen, steht Ihnen der Weg für einen vierten Prüfungsantritt frei.
Viermal nicht bestanden
Fallen Sie ein viertes Mal durch die praktische Führerprüfung, ist Ihr Lernfahrausweis nicht mehr gültig. Die Beantragung eines weiteren Lernfahrausweises ist erst nach einer Wartefrist von 24 Monaten möglich.