Führerausweis und Fahren lernen
Um ein Fahrzeug führen zu dürfen, benötigen Sie einen Führerausweis, für Lernfahrten den Lernfahrausweis.
Adressänderung oder Umzug
Zuzug aus einem anderen Kanton
Melden Sie uns Ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen.
Führerausweis im Kreditkartenformat
- Melden Sie sich zuerst beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde an.
- Reichen Sie die Wohnsitzbestätigung, den Ausländerausweis oder Schriftenempfangsschein per Post, per
E-Mail oder vor Ort bei uns ein.
Fahrzeugausweis / Kontrollschilder
- Die neue Adresse zuerst beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde melden
- Versicherungsnachweis mit neuer Adresse bestellen
- Folgende Unterlagen per Post oder vor Ort bei uns einreichen:
- Fahrzeugausweis im Original
- Kontrollschilder vom Zuzugskanton, falls diese zurückgesendet werden sollen
- Wohnsitzbestätigung, Ausländerausweis oder Schriftenempfangsschein
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug, falls nicht bereits ein SZ-Kontrollschild erteilt worden ist
Die Verkehrssteuer wird auf den Tag genau abgerechnet. Die Steuer, die Sie im anderen Kanton bezahlt haben, wird Ihnen zurückerstattet.
Wechselt ein Fahrzeug zusammen mit dem Halter den Kanton, so gelten bezüglich der Fahrzeugkontrolle die üblichen Periodizitäten. Das Fahrzeug muss also aufgrund des Kantonswechsels nicht einer ausserordentlichen Prüfung unterzogen werden.
Zuzug aus dem Ausland
Führerausweis
Ihren ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Bei beruflichen Fahrten gelten spezielle Regelungen.
Fahrzeugimport
Wenn Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet haben, erhalten wir eine Meldung. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, bis wann Sie Ihr Fahrzeug umschreiben müssen.
Umzug innerhalb des Kantons Schwyz
- Die neue Adresse beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde melden.
- Adressänderung mittels Online-Formular nachführen.
Die Adresse in den Fahrzeugausweisen muss angepasst werden. Die originalen Fahrzeugausweise können hierfür postalisch zugestellt oder persönlich am Schalter abgegeben werden.
Führerausweise im Kreditkartenformat müssen nicht ersetzt werden.
Wegzug in einen anderen Kanton
Bitte setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnortes in Verbindung.
Wegzug ins Ausland
Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts in Verbindung. Diese wird Sie über das Vorgehen nach Ihrem Zuzug informieren.
Kategorien- und Codeübersicht
Kategorienübersicht
Codes auf dem Führerausweis
| Code | Bedeutung |
|---|---|
| 01 | Muss Brille oder Kontaktlinsen tragen / Auflage Sehvermögen |
| 05.01
05.08 |
|
| 50(..) | Darf nur das bezeichnete Fahrzeug führen (Fahrgestell- oder Stammnummer) |
| 51(..) | Darf nur das bezeichnete Fahrzeug führen (Kontrollschildnummer) |
| 70(..) | Umtausch des ausl. Führerausweises (Ausweisnummer und Landeszeichen) |
| 78 | Darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen |
| 79(..) | Darf nur Fahrzeuge führen mit den in Klammern angegebenen Spezifikationen |
| 101 | Besondere Auflage (die ausführliche Verfügung wird bei der ausstellenden Behörde aufbewahrt) |
| 111 | Der ausländische Führerausweis muss mitgeführt werden (Kat. C, C1, D, D1 oder Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport) |
| 118 | Berechtigt zum Führen von allen Feuerwehrmotorwagen, unabhängig von Platzzahl und Gesamtgewicht (Kat. C1) |
| 121 | Berufsmässiger Personentransport (Kat. B, B1, C, C1, F) |
| 122 | Berufsmässiger Personentransport beschränkt auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg für Ambulanzen-, Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte |
| 201 | Fahrlehrer Kat. I (leichte Motorwagen) |
| 202 | Fahrlehrer Kat. II (schwere Motorwagen) |
| 204 | Fahrlehrer Kat. IV (Motorräder) |
| 25kW | Motorräder bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg (Kat. A) |
| 35kW | Motorräder bis 35 kW und bis 0,20 kW/kg (Kat. A) |
| 45km/h | Motorräder der Kategorie A1 mit auf 45 km/h beschränkter Geschwindigkeit |
| G40 | Land- und Forstwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und land- und forstwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge (Kat. G) |
Die folgenden Codes kommen beim Umtausch des blauen Führerausweises zur Anwendung (Übergangsrecht)
| Code | Bedeutung |
|---|---|
| 106 | Kat. D1 beim Umtausch der alten Kat. D1 und D2 (Übergangsrecht):
Im Binnenverkehr zum Führen von Kleinbussen mit mehr als 17 Plätzen und einem Gesamtgewicht von maximal 3500 kg sowie zum Mitführen von Anhängern mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg an Kleinbussen berechtigt |
| 3.5t | Kat. D1: Gewichtsbegrenzung beim Umtausch der alten Kat. D2 (Übergangsrecht) |
| 107 | Kat. D: Regionaler Linienverkehr (Übergangsrecht) |
| 109 | Kat. C1, C1E: Zum Führen von Wohnmotorwagen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 7,5 t berechtigt (Übergangsrecht). Eintrag unter Ziffer 12 im Ausweis |
| 122 | Kat. B, B1 oder F: Schüler-, Arbeiter-, Behindertentransport oder Ambulanzen, sowie berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h erreichen (Art. 4 Abs. 1 Bst. a, b und c ARV 2) |