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Umschreibung der blauen Führerausweise

Der blaue Führerausweis hat am 31. Oktober 2024 seine Gültigkeit verloren.

Nach Art. 151l, Abs. 6 VZV hat der blaue Führerausweis am 31. Oktober 2024 seine Gültigkeit verloren (gilt nicht für Schiffs-Führerausweise). Daher sind alle Besitzer dieser Führerausweise dazu verpflichtet, den Ausweis in einen Führerausweis im Kreditkartenformat umzutauschen.


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