Anpassung Weisung zur Gewährung der Akteneinsicht sowie zur Erteilung von Auskünften aus Steuerakten
Die Weisung zur Gewährung der Akteneinsicht sowie zur Erteilung von Auskünften aus Steuerakten (Steuerbuch 60.30) wurde aktualisiert und überarbeitet. Sie lautet neu Weisung zur steuerlichen Akteneinsicht und Amtshilfe (WEA) vom 04.07.2023.
Die wesentlichste Anpassung besteht in der Zusammenstellung aller gesetzlichen Grundlagen und generellen Ermächtigungen des Finanzdepartements im Anhang zur Weisung, welche die Steuerbehörden zur Auskunfterteilung und Amtshilfe berechtigen bzw. verpflichten. Zudem wurde die Weisung an den elektronischen Datenverkehr, das Datenschutzrecht und das geltende Kindes- und Erwachsenenschutzrecht angepasst. Im Weiteren wurden die Zuständigkeiten und Verfahren sowie das Einsichtsrecht der Erben teilweise neu geregelt. Wie bisher sind Akteneinsichtsgesuche und Gesuche um Amtshilfe grundsätzlich schriftlich zu stellen.
Die Weisung findet sofort Anwendung und wird im Steuerbuch publiziert.