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Aktualisierung Merkblatt «Inventaraufnahme im Todesfall» und Weisung «Inventaraufnahme durch die Erbschaftsämter»

Die kantonale Steuerverwaltung hat das Merkblatt Inventaraufnahme im Todesfall und die Weisung zur Inventaraufnahme durch die Erbschaftsämter angepasst. Die Weisung heisst neu Weisung zur Inventaraufnahme (WIA). Das Merkblatt und die Weisung wurden aktualisiert und redaktionell überarbeitet. Neu wird für den Bezirk Schwyz die Zuständigkeit des Bezirksgerichts für die Inventaraufnahme ausdrücklich erwähnt. Die im bisherigen Merkblatt enthaltene Checkliste (Anhang) wurde entfernt, da deren Inhalt dem Verzeichnis der Vermögensgegenstände im Formular über die Inventaraufnahme im Todesfall weitestgehend entspricht. Im Unterschied zur bisherigen Weisung kann der überlebende Ehegatte neu während des Inventarverfahrens Einsicht in die Steuerakten des verstorbenen Ehegatten nehmen. Das Merkblatt und die Weisung gelten ab sofort.

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